Die Statistik erfasst nur Vermögensübergänge, für die tatsächlich Steuer festgesetzt wurde. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen nach Angaben von Destatis innerhalb der Freibeträge und tauchen in den Zahlen nicht auf.
Welche Vermögensarten den Anstieg im Jahr 2025 getragen haben
Insgesamt wurde 2025 laut Destatis Vermögen von 141,1 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen übertragen, 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Den größten Sprung machten Anteile an Kapitalgesellschaften mit 16,8 Milliarden Euro, ein Plus von 128,9 Prozent. Betriebsvermögen wurde in Höhe von 25,6 Milliarden Euro übertragen (+19,0 Prozent), darunter sogenannte Großerwerbe über 26 Millionen Euro mit 9,8 Milliarden Euro (+14,1 Prozent). Das übertragene Grundvermögen aus bebauten und unbebauten Grundstücken stieg auf 51,6 Milliarden Euro (+11,2 Prozent), das übrige Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere und Genussscheine auf 45,3 Milliarden Euro (+19,7 Prozent). Nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten und Hinzurechnung sonstiger Erwerbe ergibt sich ein steuerlich berücksichtigtes Vermögen von 150,5 Milliarden Euro, 32,9 Prozent mehr als 2024.
Wie sich Erbschaften und Schenkungen 2025 auseinanderentwickeln
Die festgesetzte Erbschaftsteuer stieg laut Destatis auf 13,3 Milliarden Euro, ein Plus von 57,1 Prozent; der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2021 hatte bei 9,0 Milliarden Euro gelegen. Die Schenkungsteuer erreichte 8,1 Milliarden Euro (+67,3 Prozent) und nimmt seit 2019, damals 1,2 Milliarden Euro, ohne Unterbrechung zu; gegenüber 2023 mit 4,1 Milliarden Euro hat sie sich fast verdoppelt. Durch Erbschaften und Vermächtnisse gingen 77,9 Milliarden Euro über (+18,1 Prozent), davon 33,0 Milliarden Euro Grundvermögen und 36,6 Milliarden Euro übriges Vermögen. Geerbtes Betriebsvermögen sank dagegen um 8,8 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro.
Schenkungen legten laut der Statistik auf 63,2 Milliarden Euro zu (+28,7 Prozent). Hier stiegen vor allem die Anteile an Kapitalgesellschaften auf 13,6 Milliarden Euro (+148,4 Prozent) und das geschenkte Betriebsvermögen auf 21,2 Milliarden Euro (+27,0 Prozent). Das geschenkte Grundvermögen ging dagegen um 2,1 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro zurück.
Warum Übertragungen ab 20 Millionen Euro die Statistik prägen
Die festgesetzte Steuer bei Übertragungen von mindestens 20 Millionen Euro hat sich laut Destatis mehr als verdoppelt. Zugleich wurden 2025 im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung, mit der Erwerber großer Betriebsvermögen einen Erlass beantragen können, Steuern von 3,7 Milliarden Euro erlassen, 9,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon entfielen 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen und 0,3 Milliarden Euro auf Erbschaften. Diese Erlasse sind in den 21,4 Milliarden Euro nicht enthalten, weil die Finanzverwaltungen sie getrennt melden. Die festgesetzten Beträge fließen laut Destatis zudem erst zu einem späteren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zu.
Wer seine Vorsorge bereits schriftlich geregelt hat
Zur Nachfolgeplanung gehört neben Testament und Schenkung die Frage, wer im Ernstfall handeln darf. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hat nach deren Mitteilung vom 6. Mai 2026 die Marke von sieben Millionen registrierten Vorsorgeverfügungen überschritten. Das Register besteht seit 2004 und ermöglicht Betreuungsgerichten sowie Ärzten, hinterlegte Dokumente und benannte Vertrauenspersonen aufzufinden. Registrieren lassen sich nach Angaben der Bundesnotarkammer vier Arten von Verfügungen:
- Vorsorgevollmachten, mit denen eine Vertrauensperson für Vermögens- und Gesundheitsfragen bestimmt wird
- Betreuungsverfügungen, die festlegen, wen ein Gericht im Bedarfsfall als Betreuer einsetzen soll
- Patientenverfügungen zu medizinischen Behandlungen
- Widersprüche gegen das Notvertretungsrecht von Ehegatten
Für Vermögensinhaber ergänzt die freiwillige Registrierung die Nachfolgeplanung um den Zeitraum vor dem Erbfall, in dem eine Person ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Wer ein verwaltetes Depot hinterlässt, sollte zudem wissen, wie es bis zur Übertragung an die Erben weitergeführt wird; das Fachportal erklärt, was mit einem verwalteten Vermögen nach dem Tod des Anlegers geschieht.
Wo die nächsten Zahlen zum Vermögensübergang erscheinen
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht ihre nächsten Zahlen zum Geldvermögen der privaten Haushalte für das zweite Quartal 2026 voraussichtlich Mitte Oktober 2026; sie zeigen, wie groß die Substanz ist, die in den kommenden Jahren übergeht. Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik für 2026 wird nach dem Rhythmus von Destatis im Sommer 2027 erwartet. Wer eine Übertragung zu Lebzeiten plant, hat bis zum Jahresende 2026 Zeit, Bewertung, Zeitpunkt und Empfänger festzulegen und die Unterlagen für Notar und Finanzamt zusammenzustellen.
„Die Zahlen zeigen keinen neuen Reichtum, sondern eine Generation, die ihr Vermögen jetzt überträgt. Wer die Übergabe erst im Erbfall regelt, überlässt Bewertung und Zeitpunkt dem Zufall. Eine Schenkung mit klarer Dokumentation ist die einzige Form der Nachfolge, bei der der Übergebende noch mit am Tisch sitzt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
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