Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der KI-Verordnung. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat daran nur Absatz 7 geändert, der Praxisleitfäden betrifft; die Absätze 1 bis 6 gelten unverändert. Wen welche Pflicht trifft, hängt an der Rolle: Anbieter entwickeln und vermarkten KI-Systeme, Betreiber verwenden sie in eigener Verantwortung. Die Provimedia GmbH […]
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