Ob Party, Konzert oder geselliges Beisammensein – Alkohol gehört für viele bei bestimmten Anlässen einfach dazu. Doch wer anschließend noch ans Steuer will, bringt sich und andere in große Gefahr. „Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit – das wird oft unterschätzt“, warnt Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH.

Ab 0,3 Promille wird’s kritisch

In Deutschland gilt: Schon ab 0,3 Promille Blutalkohol kann es ernst werden – etwa, wenn Fahrfehler auftreten oder ein Unfall passiert. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. „Ab 0,5 Promille sind mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig – auch ohne Unfall“, erklärt Häußler. „Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat.“ In diesen Fällen kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) notwendig werden, um den Führerschein zurückzuerhalten.

Für Fahranfänger gilt: Null Promille!

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. „Außerdem verlängert sich die Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre“, so Häußler.

Auch am nächsten Morgen nicht automatisch nüchtern

Viele unterschätzen auch die Wirkung am Tag danach: Der Körper baut Alkohol nur langsam ab – im Schnitt 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Wer also abends ordentlich gefeiert hat, kann selbst am nächsten Morgen noch fahruntüchtig sein. „Deshalb raten wir: Auch am Morgen nach dem Konsum lieber Bus und Bahn nutzen oder Fahrdienste in Anspruch nehmen“, sagt Häußler.

Fahrrad, E-Scooter oder Pedelec sind keine Ausweichlösung

Wer glaubt, mit dem Fahrrad oder E-Roller auf der sicheren Seite zu sein, irrt. Für Radfahrer gilt ab 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit – dann drohen ebenfalls Führerscheinentzug und MPU. Für E-Roller und schnelle Pedelecs (bis 45 km/h) gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer.

Auch Mitfahrer haften

Was viele nicht wissen: Auch Beifahrer tragen Verantwortung. Wer sich bewusst zu einer alkoholisierten Person ins Auto setzt, riskiert bei einem Unfall eine Mitschuld – unter Umständen mit Kürzung der Versicherungsleistung um bis zu 25 Prozent.

Fazit: Verantwortung beginnt vor der Fahrt

„Wer Alkohol konsumieren möchte, sollte den Heimweg vorher klären – sei es per Taxi, ÖPNV oder Mitfahrgelegenheit“, rät Häußler. „Am besten ist es, das Auto gar nicht erst in die Nähe von Versuchung zu bringen.“

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