- UN-Behindertenrechtskonvention im Hochschulbereich: Online-Tagung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks (DSW)
- 200 Teilnehmer/-innen aus Hochschulen, Ministerien, Studierendenvertretungen, Verbänden, Studierenden-werken – auch aus Österreich und der Schweiz
- DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit sind der Schlüssel für die Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen“
- Anbuhl: „Einiger Nachholbedarf bei der Online-Lehre“
Wie weit ist Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hochschulbereich? Haben Menschen mit Behinderung, wie in der Konvention normiert, diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung? Zu diesen Fragen richtet die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks (DSW) eine zweitägige Online-Tagung aus.
Gemäß DSW ist das Informations- und Austauschbedürfnis zu diesen Fragen groß: Mehr als 200 Vertreter/-innen aus Hochschulen, Ministerien, Studierenden-vertretungen, Verbänden der Selbsthilfe und Studierendenwerken nehmen teil – auch aus Österreich und der Schweiz.
Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erklärt: „Es ist immer noch ein Stück Weg, bis das Ziel eines inklusiven Studiums erreicht ist. Noch immer behindern bauliche, kommunikative, organisatorische und didaktische Barrieren ein chancengleiches Studium. Der Abbau dieser Barrieren kann nur im engen Zusammenwirken von Hochschulen und Studierendenwerken gelingen, und dafür brauchen beide die Unterstützung von Bund und Ländern.“
„Barrierefreiheit und Inklusion müssen insbesondere auch für die Online-Lehre gelten“, fordert Anbuhl. „Die drei digitalen Pandemie-Semester haben einen massiven Digitalisierungsschub der Lehre bewirkt, aber wegen des hohen Tempos konnte die Barrierefreiheit nicht immer ausreichend berücksichtigt werden. Das muss nun nachgeholt werden.“
Gemäß der Studierenden-Befragung „beeinträchtigt studieren 2“ des Deutschen Studentenwerks aus den Jahren 2016/20217 haben 11 % der Studierenden in Deutschland haben eine studienrelevante Beeinträchtigung. Diese Gruppe beeinträchtigter Studierender ist sehr heterogen; nur bei 4% ist die Beeinträchtigung auf Anhieb zu erkennen.
Mehr als die Hälfte der beeinträchtigten Studierenden hat psychische Erkrankungen. 20% haben eine chronisch-somatische Erkrankung, wie etwa Rheuma, Multiple Sklerose oder Epilepsie. 10% haben eine Bewegungs- oder Sinnesbeeinträchtigung, 4% eine Teilleistungsstörung, wie etwa Legasthenie.
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema "Studium und Behinderung". Information und Beratung, Lobbying sowie Weiterbildung und Vernetzung sind die Aufgaben der IBS, die seit 1982 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Mit ihren Angeboten wendet sich die IBS vor allem an Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen, Beauftragte und Berater/-innen sowie an hochschul- und behindertenpolitisch Aktive in Politik und Verwaltung.
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