Zügige Entlastungen können daher vor allem durch eine Absenkung der Steuern, Abgaben und Umlagen erfolgen, die immerhin 40 Prozent des Energiepreises ausmachen. Hier können die Abschaffung der EEG-Umlage und die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß spürbare Effekte erzielen.
Parallel dazu müssen besonders einkommensschwache Haushalte mit gezielten sozialpolitischen Maßnahmen entlastet werden. Wirksame Instrumente sind hier beispielsweise der geplante Heizkostenzuschuss, aber auch die Anpassung der sozialpolitischen Leistungen an das aktuelle Preisniveau. Besonders betroffenen Unternehmen sollte über die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen hinaus eine direkte Unterstützung im Rahmen der geltenden Beihilferegelungen gewährt werden, um ihre wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Hierzu erklären Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU: „Es ist richtig, dass die Politik für Entlastung bei den Energiepreisen sorgen möchte. Die Instrumente dürfen am Ende jedoch nicht zulasten der Energieversorger gehen. Gesetzliche Eingriffe in bilaterale Vertragsverhältnisse und in die Preise für Privat- und Gewerbekunden sind weder zielführend noch notwendig oder sachgerecht. Die Senkungen bei Steuern und Abgaben werden die Unternehmen nach den bestehenden Regelungen kostensenkend in der Preiskalkulation berücksichtigen. Diese bestimmen aber eben nur einen Teil des Preises. Es muss den Unternehmen offenstehen, die massiv gestiegenen Beschaffungskosten bei einer Neukalkulation zu berücksichtigen. Um das noch einmal deutlich zu machen: Kein seriös agierender Energieversorger nutzt die aktuelle Situation aus, um sich selbst auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bereichern. Der intensive Wettbewerb um Kundinnen und Kunden wird dafür sorgen, dass Entlastungen bei den Steuern und Abgaben in jedem Fall eine preisdämpfende Wirkung entfalten werden.“
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