Eine Überlastung des Gesundheitswesens, wie sie Bundesgesundheitsminister Lauterbach für den Herbst drohend voraussagt, sieht der VKD vielfach vor Ort schon eingetreten. In manchen Regionen fragen sich unsere Mitglieder, ob wir in Kürze die Versorgungssicherheit überhaupt noch gewährleisten können.
Angesichts der aktuell hohen Belastung der Kliniken wurden die Ausgleichszahlungen, die zum 20. März auslaufen sollten, gerade einmal um einen Monat und das auch erst auf den letzten Drücker verlängert. Die Versorgungszuschläge gibt es nur bis Ende Juni. Wie sollen die Krankenhäuser das wirtschaftlich überstehen? Selbst wenn die Pandemie in diesem Jahr enden sollte – was der Bundesgesundheitsminister ja selbst ausschließt – würde das die Krankenhausstrukturen weiter empfindlich ausdünnen. Wir werden definitiv nicht in diesem und auch nicht im kommenden Jahr einfach so zum Regelbetrieb zurückkehren können. So steht es übrigens auch im Referentenentwurf. Das ist richtig, passt aber in keiner Weise zu den dann folgenden traurigen Festlegungen des Ministeriums.
Dr. Düllings: „Bei dieser Rechtsverordnung darf es nicht bleiben. Es muss eine weitere, dann aber wirklich der Realität Rechnung tragende Anschlussregelung geben, die nicht von Monat zu Monat als eine Art Gnade verlängert wird. Die Politik verspricht einen Rettungsschirm. Die Kliniken erbringen die geforderten Leistungen. Aber bei der Finanzierung lässt man sie im Regen stehen. Wir können uns nicht vorstellen, dass sehenden Auges eine ja noch immer mit viel Einsatz und Aufopferung der Mitarbeiter in den Krankenhäusern aufrecht erhaltene flächendeckende Krankenhausversorgung für die Menschen aufs Spiel gesetzt wird. Wir brauchen wirtschaftliche Sicherheit und Planbarkeit über dieses Jahr hinaus. Sie muss zudem auch die erheblichen Kostensteigerungen berücksichtigen, die von den Krankenhäusern ebenfalls zu stemmen sind.“
Der VKD stimmt hier mit der Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft überein, dass der Bundesgesundheitsminister dafür eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Praktikern einberuft, die grundsätzlich Rettungsschirminstrumente festlegt, um langfristig die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser zu sichern.
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