Wer zum Zeitpunkt einer rechtswidrigen Tat wegen einer psychischen Erkrankung nicht oder nicht vollständig schuldfähig ist, wird nach richterlichem Beschluss im Maßregelvollzug untergebracht. In speziell dafür ausgerichteten Kliniken. „Für uns sind das Patient:innen, die wir intensiv und engmaschig betreuen“, sagt Andrea Weirauch, Ergotherapeutin im DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) und erklärt: „Die grundlegenden Ziele sind, […]
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