Krankenkassen, die Medikamente kaufen, müssen weiterhin Umsatzsteuer auf den Herstellerrabatt zahlen. Folglich können sie keine Umsatzsteuer von Apotheken zurückfordern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Krankenkassen forderten von Apotheken zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück Zum Jahreswechsel 2019/2020 setzten einige Krankenkassen Apotheken massiv unter Druck. Diese sollten bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide, -erklärungen und -voranmeldungen offenhalten. Außerdem drohten sie eventuelle Rückforderungsansprüche vor […]
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