Ärzte sind Freiberufler und haben steuerliche Vorteile. Damit die Leistungen aber nicht nur gewerbesteuer-, sondern auch umsatzsteuerfrei sind, muss das therapeutische Ziel im Vordergrund stehen. Das wird allzu oft vergessen – mit gravierenden Folgen. Einen einkommensteuerlich freiberuflichen Heil- oder Heilhilfsberuf übt aus, wer Krankheiten feststellt, lindert oder heilt. Dazu gehören auch Leistungen der vorbeugenden Gesundheits-pflege. […]
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