Seit Montag dürfen Einzelhändler in Hessen ihre Geschäfte wieder öffnen. Allerdings nur, wenn sie sicherstellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Über die Frage, ob eine Verkleinerung der Verkaufsfläche erlaubt ist, um unter die 800-Quadratmeter-Grenze zu kommen, wurde von der hessischen Landesregierung erst relativ kurzfristig entschieden. […]
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