Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Austausch zwischen Notariaten und zuständigen Behörden in zahlreichen Verfahren verpflichtend. Das eNoVA-Gesetz, das am 22. Juni 2026 beschlossen wurde, stellt Kommunen vor neue technische und organisatorische Anforderungen. Bei dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der […]
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