Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen müssen im 4-Jahres-Turnus eine Emissionserklärung abgeben. Die Einzelheiten sind in der 11. Bundes-immissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Der nächste Termin für die Abgabe der Emissionserklärung ist der 31. Mai 2021. „Die Betreiber sollten möglichst zeitnah prüfen, ob ihre Anlagen von diesem Termin betroffen sind und ob sie in diesem Jahr eine Emissionserklärung […]
continue reading