Betreiber kritischer Infrastrukturen in Deutschland stehen vor einer Frage, die sich längst nicht mehr nur Aufsichtsbehörden stellen: Wer hat tatsächlich Zugriff auf Energienetze, Wasserversorgung, Rechenzentren oder Zahlungsverkehrssysteme, und ist diese Person nachweislich vertrauenswürdig? Die europäische Network and Information Security Directive 2 (NIS2) und das deutsche KRITIS-Dachgesetz, überwacht durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik […]
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