Wird bei der Installation der Photovoltaikanlage das Stalldach beschädigt, steht dem pauschalierenden Landwirt ausnahmsweise der volle Vorsteuerabzug aus den zur Beseitigung des Schadens notwendigen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten zu. Hintergrund Die Umsatzsteuer pauschalierende Landwirte bekommen die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuern vom Finanzamt erstattet. Speisen sie aber Strom mehrwertsteuerpflichtig ins Netz ein, sind sie […]
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