Die Mandantin von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte im Jahr 2018 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HDI Lebensversicherung abgeschlossen. Mitte 2020 erkrankte sie an einer mittelschweren depressiven Episode und war seitdem berufsunfähig. Die Versicherungsnehmerin beantragte Ende 2021 Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichwohl erkannte die HDI Lebensversicherung in den nächsten Monaten die Berufsunfähigkeit nicht […]
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