Kreativschaffende, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, müssen laut geltender Regelungen mindestens 51% ihres Einkommens durch künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwirtschaften. Zudem dürfen KSK-Versicherte nur geringfügig, also auf 450-Euro-Basis, aus nichtkünstlerischer Tätigkeit dazu verdienen. Dies führt aktuell dazu, dass zahlreiche Versicherte, die aufgrund der Corona-Maßnahmen temporär in nichtkünstlerischen Arbeitsbereichen ihren Lebensunterhalt verdienen, von einem […]
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