Auch nach 22 Uhr müssen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus mit der einen oder anderen Ruhestörung rechnen. Nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V. gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens zwar die so genannte „Nachtruhe“, aber nicht uneingeschränkt. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel: Mieter haben das Recht, auch abends nach 22 Uhr die […]
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