. Voraussetzungen für die Steuerermäßigung Der Betriebsinhaber und seine zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen, die Altenteiler oder die Angestellten nutzen die Wohnung zu Wohnzwecken. Die Wohnung muss nah an dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb des Steuerpflichtigen liegen. Der Betriebsleiter muss mindestens vier bis sechs Wochen im Jahr für den Betrieb tätig sein. Zur Arbeitszeit des Betriebsinhabers […]
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