Im Fall einer Rettungsaktion, bei der es zu einer Verletzung durch das Festhalten einer Hundeleine kam, hat das Landgericht Frankenthal in einem Urteil vom 13. Juli 2023 (Aktenzeichen 7 O 4/23) entschieden, dass Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Hundehalter nur geltend gemacht werden können, wenn sich bei der Aktion eine typische Tiergefahr verwirklicht […]
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