Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine im Leasingvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung für selbst verschuldete Unfälle nicht in Kraft tritt, wenn der Nutzer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol steht. In einem konkreten Fall (Az. 4 U 140/21) war ein Leasingnehmer mit einem geleasten Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem […]
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