Dass der gestern geschlossene Koalitionsvertrag keinen radikalen Systemwandel im Gesundheitswesen vorsieht, ist ein erfreuliches Ergebnis der langen und zähen Verhandlungen", kommentiert der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach die Beschlüsse von CDU und SPD. "Der ungerechtfertigte Vorwurf einer ‚Zwei-Klassen-Medizin‘ im derzeitigen dualen Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat sich nicht durchgesetzt, wohl aber die Erkenntnis, tatsächliche Defizite anpacken zu müssen. Dazu zählen etwa die Verbesserung der medizinischen Versorgung auf dem Land, die Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung, Maßnahmen gegen den Ärztemangel und die Reform des Medizinstudiums." 

Positiv sieht von Knoblauch zu Hatzbach auch die geplante bessere Vergütung der sprechenden Medizin, die geplante Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und die Stärkung der Hospiz- und Palliativmedizin: "Im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit steht der Patient, ganz gleich, ob am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Lebens. Kranke Menschen benötigen in jeder Lebensphase ärztliche Zuwendung und Hilfe. Auch die Unterstützung bei der Vorbeugung von Krankheiten gehört zum Aufgabenspektrum von Ärztinnen und Ärzten." Um die Herausforderungen der Zukunft anzupacken und die Vorhaben der Koalitionspartner so umzusetzen, dass sie sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich zu sinnvollen Lösungen führen, sei eine enge Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft nötig.

"Dies gilt auch für das ‚moderne Vergütungssystem‘, dessen Erarbeitung sich die Koalitionäre auf ihre Fahnen geschrieben haben", erklärt von Knoblauch zu Hatzbach und warnt zugleich davor, über den Umweg einer Kommission die Bürgerversicherung durch die Hintertür einführen zu wollen. "Richtig ist, dass sich Versorgungsbedarf und medizinischer Fortschritt in der ärztlichen Vergütung niederschlagen müssen", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter. "Das ist mit engen Budgets auf der einen und einer völlig veralteten ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) auf der anderen Seite nicht möglich." Allerdings dürfe die Arbeit der geplanten Kommission nicht dazu führen, dass die in Überarbeitung befindliche neue GOÄ verhindert werde. Auch habe sich die Politik bisher nicht dazu geäußert, in welche Richtung eine Angleichung der Vergütungen zielen soll.

"Will man doch noch die angebliche ‚Zwei-Klassenmedizin‘ durch eine Anhebung der Vertragsarzthonorare oder eine Absenkung der privatärztlichen Vergütung abschaffen? Oder will man die Honorare insgesamt senken? Dass damit eine Verbesserung der Patientenversorgung verbunden sein soll, darf mehr als bezweifelt werden", betont von Knoblauch zu Hatzbach. Ob es tatsächlich zu einer Großen Koalition komme, bleibe abzuwarten. " Die Ärzteschaft steht der Politik auf jeden Fall mit ihrer fachlichen Expertise zur Seite."

 

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