Schulen müssen mit Dienstleistern einen Vertrag zur Auftrags(daten)verarbeitung schließen, falls diese Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Die Schule bleibt verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes. Anhaltspunkt für ein angemessenes Schutz-Niveau eines Dienstleisters kann ein Zertifikat oder der Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) zur Datensicherheit sein. —– Der weisungsgebundene Einsatz externer Dienstleister zur Verarbeitung personenbezogener […]
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