Eine klare Aussage dazu, was bei Betriebsprüfungen genauer unter die Lupe genommen wird, lässt sich nur schwer treffen. Neben den individuellen betrieblichen Abläufen werden die Prüfungsschwerpunkte massiv durch die Prüfer beeinflusst. Auch die einzelnen prüfenden Finanzämter bilden individuelle Schwerpunkte. Bei einer Gesamtbetrachtung sind jedoch deutschlandweit einige klare Trends festzustellen.

Zu den traditionellen Prüfungsschwerpunkten zählt nach wie vor die Umsatzsteuer. Hier stehen die steuerfreien oder nicht steuerbaren Umsätze ganz klar im Fokus. Schnellere und umfangreichere Meldungen zwischen den Finanzbehörden der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ermöglichen dabei vermehrt Abgleich- und Kontrollmöglichkeiten.

„Unsere jüngsten Erfahrungen im Prüffeld der Umsatzsteuer zeigen, dass die umsatzsteuerliche Organschaft künftig mehr geprüft werden wird“, sagt Jeannette Olivie, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin. Nachdem der Bundesfinanzhof feststellte, dass Personengesellschaften nicht nur als Organträger in Betracht kommen, sondern auch Organgesellschaften sein können, wird auch hierin ein Schwerpunkt liegen. Noch kann man sich auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2018 berufen. Danach ist auf diesem Gebiet aber mit einem Anstieg an Beanstandungen zu rechnen“, erklärt Olivie.

Da das Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr Unternehmen eine Rolle spielt und die Finanzbehörden hier schnell Mehrergebnisse erzielen können, zählt dieses bereits zu den Klassikern. Treu bleibt sich die Finanzverwaltung auch bei Gewinnverlagerungen. Die Prüfung von Rückstellungen, Teilwertabschreibungen und Zuaktivierungen führt meist nur zu Gewinnverschiebungen, die aber für die Prüfer häufig Mehrergebnisse für den Prüfungszeitraum bedeuten. „Diese Prüfungsklassiker werden daher so schnell nicht eingestellt“, meint Olivie.

Auslandssachverhalte im Trend

Auslandssachverhalte erfreuen sich bei Prüfern immer größerer Beliebtheit. Ab einem gewissen Umfang der Auslandsaktivitäten war das zwar schon immer ein Prüfungsschwerpunkt und spezialisierten Fachprüfern vorbehalten. Das ändert sich aber gerade. Zum einen wird hierfür mehr Personal eingestellt. Zum anderen werden mehr Prüfungshandlungen ohne spezifische Fachprüfer durchgeführt. Dazu kommen auch hier die bessere Kommunikation und der Datenabgleich zwischen den Behörden der beteiligten Länder. Zudem machen sich die strengeren Regelungen zur Dokumentation der Verrechnungspreise und zu den Meldeerfordernissen bemerkbar.

Informations- und Erfahrungsaustausch steigt

Bei der Datenanalyse handelt es sich noch nicht um ein Massenphänomen. Aber klar ist: Die Zahl der Feststellungen auf diesem Gebiet und die Qualität nehmen zu. Diese Entwicklungen werden auch durch einen besseren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Länderfinanzbehörden beschleunigt. „Bei Datenanalysen ist zudem zu erkennen, dass sich die Prüfer meist nicht mehr mit den Daten der Finanzbuchhaltung zufriedengeben. Die Zahl der Fälle, in denen der Datenzugriff durch den Prüfer auf Vorsysteme wie Warenwirtschaft, ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) oder Lagerhaltung verlangt wird, steigt ebenfalls“, sagt Steuerexpertin Olivie, „und auch wenn es hier noch regional erhebliche Unterschiede gibt, kann man nicht von einer Eintagsfliege sprechen.“ Noch sind die meisten Prüfer mit der Vielzahl der unterschiedlich eingesetzten Systeme nicht vertraut. Die stetige Zunahme der modernen Techniken bei kleinen und mittleren Unternehmen lässt nicht auf eine Umkehr dieses Prozesses bei Großbetrieben hoffen.

Erbschaftsteuer im Fokus

Noch vor Jahren war es fast undenkbar, dass sich ein Betriebsprüfer mit dem Thema Erbschaftsteuer und Unternehmensbewertung beschäftigt hätte. Die steigende Zahl an Unternehmensnachfolgen, die komplexeren Bewertungsregelungen, die Quoten zum schädlichen Verwaltungsvermögen und die Überwachung von Haltefristen und Ausgangssummen schlagen sich mittlerweile auch in laufenden Prüfungen nieder. Die Finanzverwaltung hat für erbschaftsteuerliche Sachverhalte sogar Experten ausgebildet, die entweder selbst prüfen oder ihre Kollegen vor Ort unterstützen. „Ein weiterer Trend, den unsere internen Auswertungen ergeben haben, zeigt, dass bei der Gewerbesteuerzerlegung die Zahl der Beanstandungen zunimmt. Die Prüfer versuchen vermehrt, Gewinne in Gemeinden mit höheren Hebesätzen zu verlagern“, sagt Jeannette Olivie.

Auf einen Blick

Was die prüfenden Finanzämter gern unter die Lupe nehmen

  • Umsatzsteuer: steuerfreie und nicht steuerbare Umsätze, Organschaften
  • Reverse-Charge-Verfahren
  • Gewinnverlagerung: Prüfung von Rückstellungen, Teilwertabschreibungen und Zuaktivierungen
  • Auslandssachverhalte
  • Finanzbuchhaltung mit Zugriff auf vorgelagerte Systeme wie Warenwirtschaft oder Lagerhaltung
  • Haltefristen, schädliches Verwaltungsvermögen oder Bewertungen sind Prüfungsgegenstand bei Unternehmensnachfolgen oder Erbschaften

Jeannette Olivie, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel