Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) bewertet den nach einer intensiven gesellschaftlichen und politischen Diskussion vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch als tragfähigen Kompromiss. Die familienpolitische Sprecherin des ZdK, Birgit Mock, würdigt die von der Regierungskoalition vorgeschlagene Regelung:

"Der § 219a des Strafgesetzbuchs wird ergänzt und nicht gestrichen. Damit bleibt die Gesamtarchitektur der Beratungsregelung bei Schwangerschaftskonflikten mit der Zielsetzung, das ungeborene Leben zu schützen, erhalten. Das ist die wichtigste Nachricht.

Es ist richtig und wird von niemandem bestritten, dass sich Frauen im Schwangerschaftskonflikt gut informieren können müssen. Der Auftrag zur Sicherstellung der Information soll beim Staat und den von ihm beauftragten Stellen liegen. Darüber hinaus soll Rechtssicherheit für Ärzte und Krankenhäuser geschaffen werden, die auf ihrer Homepage darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchführen.

Es kommt darauf an, dass die abzusichernde erlaubte Information von der weiterhin strafbaren Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unterschieden wird. Der Schwangerschaftsabbruch darf auch in Zukunft nicht als normale ärztliche Dienstleistung behandelt und dargestellt werden. Denn es darf nicht verschleiert werden, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung eine rechtswidrige, unter klar definierten Voraussetzungen aber straffreie Handlung ist. Darum ist für uns von besonderer Bedeutung, dass der Informationsauftrag an den Staat gegeben wird. Für den Rechtsfrieden wird die eingeschränkte Informationsmöglichkeit für Ärzte und Krankenhäuser hoffentlich ein geeignetes Instrument sein.

Die wichtigste Stelle zur Information der betroffenen Frauen und für eine Lösung ihres Schwangerschaftskonflikts bleibt aber die unabhängige psychosoziale Beratung, die weiter zu stärken und auszubauen ist. Hier wird auch über Unterstützungsleistungen informiert, und der schwangeren Frau werden im ergebnisoffenen Gespräch Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufgezeigt.

Ich danke allen politischen Akteurinnen und Akteuren, die diesen Kompromiss möglich gemacht und den Konflikt innerhalb des Regierungsbündnisses gelöst haben. Die Bereitschaft und Fähigkeit zum politischen Kompromiss auch dort, wo erbittert gestritten wird, ist ein Gütesiegel für unsere Demokratie."

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

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