Lego ist die Nummer eins, Miele, Nivea und Haribo gehören ebenfalls dazu: Traditionsnamen prägen die Top Ten der bei den Deutschen beliebtesten Marken. Und für alle gilt, dass dahinter erfolgreiche Unternehmen stehen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Marke ist nicht selten ein wichtiger Baustein zum Erfolg und ist besonders zu pflegen. „Wer eine Marke rechtzeitig registrieren lässt, sichert sich damit ein bundes- oder europaweit gültiges Schutzrecht und schafft so oft auch eine wichtige Voraussetzung, um eine Produktstrategie durchzusetzen“, sagt Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Ecovis in Berlin.

Wer nichts tut, hat schlechte Karten

Wer zu spät an die Anmeldung denkt, geht Risiken ein. Zum Beispiel, weil andere schneller waren und nun das eigene Angebot unter dem geplanten Markennamen verhindern. Entscheidend ist, wie ähnlich durch die Marke zu schützende Produkte sind und wie verwechselbar die Marke selbst ist. „Für völlig unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen kann es möglich sein, dass mehrere Unternehmen die gleiche Marke verwenden. Sind sich die Waren jedoch sehr ähnlich, droht eine Abmahnung wegen Markenverletzung“, sagt Schleicher.

Der Markenschutz

Jede Marke wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Diese sind nach einer international einheitlichen Systematik, der Klassifikation von Nizza, in 45 Klassen eingeteilt. Beispielsweise fallen in Klasse 25 „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“. Ein Rechtsanwalt mit Expertise auf diesem Gebiet kann vor der Anmeldung einer Marke prüfen, ob identische oder ähnliche Marken existieren. Die Kosten dafür liegen zwischen 600 und 1.000 Euro, können im Einzelfall aber auch höher sein. Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) deckt bei einer Grundgebühr von 300 Euro drei Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Jede weitere Klasse kostet noch einmal 100 Euro. Der Markenschutz gilt für zehn Jahre, kann gegen Zahlung einer Gebühr kurz vor Ablauf der Frist aber beliebig verlängert werden. Mit höheren Kosten ist der EU-weite Markenschutz verbunden, der beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante zu beantragen ist. „Eine Unionsmarke kann jedoch bei begründetem Widerspruch aus einem einzigen EU-Staat zu Fall gebracht werden mit der Folge, dass der Markenschutz aus der Unionsmarke auch in den übrigen Mitgliedsstaaten erlischt“, erläutert Daniel Kabey, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg.

Wer internationalen Markenschutz über die EU hinaus möchte, muss mit einem noch zeitaufwendigeren Verfahren rechnen. In der heimischen Region oder bundesweit dagegen kann Schutz auch ganz einfach sein. Da heben sich manche Firmen allein schon durch ihren Namen ab. Dieses Unternehmenskennzeichen ist durch dessen Benutzung im geschäftlichen Verkehr geschützt, ohne dass es einer Eintragung in ein Register bedarf.

Patente und Gebrauchsmuster

Anders sieht es aus, wenn es um die Erfindung technischer Gegenstände und Verfahren geht. Für Schutz können hier Patente und Gebrauchsmuster sorgen, sofern die Erfindung gewerblich nutzbar ist. Ein Patent ist relativ teuer und kann bis zu 14.000 Euro kosten, weil das Patentamt die Erfindung auf ihren weltweiten Neuheitsgehalt hin prüfen muss. Es bietet aber Schutz für eine Dauer von 20 Jahren. Ab dem dritten Jahr nach der Anmeldung ist dann eine Jahresgebühr zu zahlen. „Wenn sich das Patent absehbar einmal nicht mehr lohnt, müssen deren Inhaber die Verlängerungsgebühr nicht mehr zahlen“, betont Kabey.

Veröffentlichen Erfinder ein Patent, kann das Nachahmer auf den Plan rufen. Sie versuchen, das Patent zu umgehen, indem sie kleine Veränderungen vornehmen. Geheimhaltung wird deshalb oft als Alternative zur Patentanmeldung gesehen. Scheitert die Geheimhaltung, ist man allerdings schutzlos. „Ob sich eine Patentanmeldung lohnt und wie man sich gegen Plagiate schützen kann, muss jedes Unternehmen für sich beantworten“, sagt Experte Schleicher. Eine Alternative zum Patent ist das Gebrauchsmuster. Das ist kostengünstiger und an weniger Voraussetzungen gebunden. Damit ein Unternehmen diesen Schutz bekommt, genügt beispielsweise ein erfinderischer Schritt, also wenn ein bereits vorhandenes Produkt neue technische Merkmale aufweist.

Der Schutz für das Design

Um die Frage der Neuheit geht es auch beim Designschutz. Ein Beispiel dafür sind Kleiderschnitte in der Modebranche. Wichtig ist dieses Schutzrecht auch bei der Gestaltung von Industrieprodukten oder von Verpackungen. Der Schutz für ein bundesweites Design ist ebenfalls beim DPMA anzumelden. Ist es erst einmal in das Geschmacksmusterregister eingetragen, läuft der Schutz bis zu 25 Jahre. „Das ist vor allem für etablierte Unternehmen interessant, die mit ihrem Produktdesign einer Nachahmung besonders ausgesetzt sind“, erläutert Schleicher.

Urheberrecht schützt geistiges Eigentum

Einen ganz persönlichen Schutz bietet das Urheberrecht. Es schützt automatisch – also ohne Registereintragung – die geistigen Schöpfungen von Malern, Grafikdesignern und Schriftstellern ebenso wie etwa von Journalisten, Comedians oder Personen, die ein Computerprogramm erstellt haben. Entscheidend ist eine gewisse schöpferische Gestaltungshöhe hinsichtlich Individualität und Kreativität. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für Unternehmer ist es wichtig, dies zu beachten. Sie müssen aufpassen, dass sie beispielsweise durch den Download von Fotos oder Texten für ihren Internetauftritt keine Urheberrechte verletzen.

Harald Schleicher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Ecovis in Berlin

Daniel Kabey, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg

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