In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, 12 O 182/18 hat das Landgericht die Porsche AG wegen eines manipulierten Porsche Macan S Diesel zu Schadensersatz verurteilt.

Nachdem der Käufer eines Porsche Macan S feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Porsche AG wurde außergerichtlich zunächst aufgefordert, Schadensersatz zu bezahlen aufgrund der Manipulation. Als dies zurückgewiesen wurde, erhob der Käufer Klage vor dem Landgericht Dortmund. Dieser Klage gab das Landgericht gegen die Porsche AG statt. Es verurteilte die Porsche AG Schadensersatz. Der Kläger kann von der Porsche AG Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder das Fahrzeug behalten und die Wertminderung ersetzt verlangen. Das Landgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Porsche AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Aufgrund eines fehlenden Vortrags zu den Details der Manipulation geht das Gericht davon aus, dass ein verfassungsmäßiger Vertreter der Porsche AG Kenntnis von der Manipulation gehabt haben muss. Deshalb schuldet die Porsche AG dem Kläger Schadensersatz.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es handelt sich um ein weiteres Urteil gegen die Porsche AG. Unsere Auffassung, dass den Geschädigten auch gegen Porsche Schadensersatzansprüche zustehen, bestätigt sich damit. Geschädigten ist dringend zu raten, Klage gegen die Porsche AG zu erheben. Im Abgasskandal haben sich zahlreiche Gerichte, darunter auch der Bundesgerichtshof, klar zugunsten der Verbraucher positioniert. Von daher ist eine Klage sinnvoll und lohnenswert.“

Urteil LG Dortmund 12 O 182-18.pdf

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel