Früher waren Auslandsreisen meist den„Großen Ferien“ im Sommer vorbehalten. Das ist heute anders. Auch in den Osterferien sind die Urlaubsflieger voll und dann wird die Urlaubskasse geplündert. Doch was tun mit dem ausländischen Geld, das nach dem Urlaub im Portemonnaie übrig ist? Egal ist das, wenn Sie in der Eurozone unterwegs waren. Auch die restlichen US-Dollar oder die britischen Pfundnoten lassen sich schnell und unbürokratisch rücktauschen. Aber was machen Sie mit Won, Schekel oder Yuan? ARAG Experten geben Tipps.

Der Rückumtausch

Banknoten der gängigsten Währungen lassen sich hierzulande meist in Banken und Sparkassen problemlos umtauschen. Münzen werden dagegen in der Regel nicht. Und auch die Bundesbank nimmt keine ausländischen Banknoten oder Münzen an. Noch schlimmer wird es, wenn Sie keine Dollar oder Schweizer Franken umtauschen wollen, sondern mexikanische Pesos , chinesische Yuan, Hongkong-Dollar, Singapur-Dollar (SGD), südkoreanische Won oder brasilianische Real. Da winken oft auch rennomierte Geldhäuser ab. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken wird sogar überhaupt keine Währung mehr umgetauscht.

Umtausch mit Verlust

Egal ob gängige Währung oder exotisches Zahlungsmittel: Auf jeden Fall will die Bank oder Sparkasse verdienen. Während die Profis an den Devisenmärkten beim britischen Pfund, dem kanadischen, australischen oder amerikanischen Dollar mit Spreads (englisch spread für ‚Spanne‘) an der vierten Nachkommastelle kalkulieren, bekommen Kunden der Sparkassen beim Verkauf unter Umständen einen schlechteren Kurs, als sie beim Kauf erhalten. Hinzu addiert sich je nach Filiale auch eine "Transaktionsgebühr", die in der Höhe unterschiedlich ausfallen kann. Sie entfällt nur, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Wer umtauschen möchte, muss Kunde der Sparkasse sein, das Geld seinem Girokonto gutschreiben lassen und eine Quittung besitzen, die belegt, dass er die fremde Währung vor dem Urlaub auch bei der Sparkasse gekauft hat. Andere Banken arbeiten mit ähnlich komplizierten Methoden, wobei die Gebühren nicht nur von Summen, Kundenstatus und Währungen, sondern bisweilen auch von Kontomodellen abhängig sind. Generell gilt jedoch überall: Fremde Währungen zu kaufen und die Reste nach dem Urlaub in Euro zurückzutauschen, ist laut ARAG Experten teuer.

Fremde Währungen aufheben

Eine einfache Möglichkeit besteht darin, das Geld bis zur nächsten Reise in das entsprechende Urlaubsland aufzubewahren. Das bietet sich vor allem dann an, wenn man dort regelmäßig seine Ferien verbringt oder wenn Verwandte oder Freunde in Kürze eine Reise dorthin planen. Mitunter kann sich sogar ein Konto im jeweiligen Urlaubsland empfehlen, sofern man dort häufig hinreist und das Wirtschafts- und Währungssystem stabil ist. Wichtig: Sind damit Zinserträge verbunden, müssen diese in der Steuererklärung deklariert werden. Problematisch wird es in Ländern, deren Währungen starken Schwankungen unterliegen, so wie derzeit zum Beispiel die türkische Lira. Dann kann es passieren, dass die Reisekasse deutlich an Wert verliert.

Fremde Währungen spenden

Wenn Sie am Rückreisetag noch kleinere Summen in Scheinen und Münzen der fremden Währung im Portemonnaie haben, können Sie auch über eine Spende nachdenken. Bei vielen gemeinnützigen Organisationen sind Restdevisen willkommen, auch in Münzform. Entsprechende Sammelbehälter sind häufig bei Sparkassen und Banken oder auch an Flughäfen aufgestellt. Alternativ kann man sich bei den Organisationen selbst direkt über aktuelle Sammelaktionen informieren.

Weitere interessante Informationen finden Sie unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.