ADRA Deutschland hilft den Frauen in den hauptsächlich betroffenen Ländern durch Prävention, Bildung und medizinische Versorgung.

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein furchtbares Verbrechen an Körper und Seele junger Mädchen, meist im Alter zwischen fünf und 13 Jahren. Die Mädchen und jungen Frauen werden oft unter desaströsen hygienischen Zuständen verstümmelt und leiden ein Leben lang an den psychischen und physischen Folgen. Nicht selten kommt es zu akuten, bis hin zu chronischen Infektionen, Beschwerden beim Urinieren, bei der Monatsblutung, beim Geschlechtsverkehr und bedrohlichen Geburtskomplikationen.

„Es gibt keine Rechtfertigung für weibliche Genitalverstümmelung. Das Leiden von geschätzt 200 Millionen Frauen weltweit mahnt uns alle, entschlossen gegen weibliche Genitalverstümmelung vorzugehen. ADRA Deutschland versucht mit Bildung und Prävention weiblicher Genitalverstümmelung zuvorzukommen. Doch in Ländern wie Somalia oder Mali liegt die Quote von betroffenen Frauen und Mädchen bei geschätzt 90 und mehr Prozent. Dort hilft ADRA den Frauen. In Mali und Somalia durch Beratung, in anderen Ländern wie Kenia auch durch wiederherstellende Chirurgie. In Kajiado, Kenia, unterstützt das ADRA-Netzwerk ein Schul- und Rettungszentrum für Mädchen, die vor Genitalbeschneidung und Zwangsheirat Schutz suchen. Ähnliche Partnerschaften hat das ADRA-Netzwerk mit Kliniken in Kisii und Eldoret aufgebaut.

Damit der Kampf gegen Genitalverstümmelung erfolgreich ist, müssen wir das Schweigen brechen! Mutige Frauen und Männer stellen sich gegen dieses unmenschliche Ritual und setzen sich für die Gesundheit der Mädchen und Frauen ein. Sie verdienen unsere Unterstützung“ sagt Christian Molke, Geschäftsführer von ADRA Deutschland.

Die überwiegende Zahl von genitalverstümmelten Frauen lebt in Afrika und Asien. Doch auch in Deutschland gibt es Fälle von Genitalverstümmelung. Zu den geschätzten 65.000 betroffenen Frauen kommen weitere 15.000 Mädchen und junge Frauen, die von einer Genitalverstümmelung bedroht sind. In Deutschland ist weibliche Genitalverstümmelung nach Paragraph 226a Strafgesetzbuch verboten.

„Wir kennen das Phänomen der ‚Ferienverstümmelung‘. Eltern bringen ihre minderjährige Tochter zur Genitalverstümmelung in den Ferien ins Ausland. Auch wenn der ‚Tatort‘ nicht in Deutschland liegt, kann das Strafrecht herangezogen werden“ kommentiert Christian Molke.

Frauen, die von Genitalverstümmelung (FGM) betroffen sind, können sich im Desert Flower Center (DFC) Waldfriede ganzheitlich behandelt lassen. Das DFC möchte helfen, verlorene Lebensqualität zurückzugewinnen und berät zum Thema. Mehr zum Desert Flower Center unter https://www.dfc-waldfriede.de/

Über ADRA Deutschland e. V.

Die staatlich anerkannte Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V. wurde 1986 als Tochterorganisation von ADRA International gegründet. Getreu dem Motto "Damit Menschen wieder hoffen können" arbeitet ADRA mit vielen internationalen Partnern wie dem Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission und dem Auswärtigen Amt daran, der Armut und Unterdrückung in den ärmeren Teilen dieser Erde Einhalt zu gebieten. Durch die Umsetzung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen schafft ADRA die Grundlagen, damit Menschen eine berechtigte Hoffnung haben können.

ADRA Deutschland ist Teil des internationalen ADRA-Netzwerks mit 125 Länder-Stationen auf allen Kontinenten. ADRA gehört zu den zehn größten Hilfsorganisationen der Welt aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

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