Im Jahr 2018 ermittelte Statista 464.179 erteilte Fahrverbote in Deutschland. Dieses kann für ein bis drei Monate ausgesprochen werden. Bei gravierenden Auffälligkeiten kommt es zum Führerscheinentzug. Wenn der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, bei Erreichen der Maximalpunktzahl von acht in Flensburg oder bei Unfallflucht. Wer dann seine Fahrerlaubnis wiedererlangen möchte, muss in vielen Fällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, um die bestehenden Bedenken auszuräumen. Waren Alkohol oder Drogen der Grund des Fahrverbots bzw. Führerscheinentzugs, ist in einigen Fällen ein Abstinenznachweis erforderlich. Andrea Häußler, Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH, erläutert die Einzelheiten.

Der Schock nach dem Entzug der Fahrerlaubnis sitzt bei manchen tief. Viele überdenken ihre Gewohnheiten und setzen alles daran, ihr Leben zu ändern. Dies beginnt, wer wieder Auto fahren möchte, mit der Beantragung einer Wiedererteilung des Führerscheins und einer Anmeldung zur MPU. Erfahrene Psychologen beraten und unterstützen die Teilnehmer und geben Hilfestellungen. „Wenn unter Alkoholeinfluss gefahren wurde, stellt sich die Frage nach dem Ausmaß des Alkoholproblems. Wenn keine weiterreichende Alkoholgefährdung vorliegt, reicht oftmals eine grundlegende Änderung der Trinkgewohnheiten. Bei Drogenkonsum und Alkoholabhängigkeit sieht das anders aus: hier ist ein Nachweis einer längerfristigen Abstinenz vor der MPU erforderlich. Mit Abstinenzchecks und Drogenscreenings von TÜV SÜD können Betroffene bei der MPU verwertbare Nachweise vorlegen“, so Andrea Häußler, TÜV SÜD Life Service GmbH. Es gibt unterschiedliche Methoden wie eine dauerhafte Abstinenz im Körper nachgewiesen werden kann.

Methoden des Nachweises einer Alkoholabstinenz

Ein gänzlicher Verzicht auf Alkohol ist nicht immer notwendig. Aber viele Menschen entscheiden sich bewusst dafür, weil es für sie der sicherste Weg ist. So kommen sie nicht mehr in Versuchung, angetrunken ein Auto zu lenken, Fahrrad oder E-Roller zu fahren. Zudem tun sie damit auch etwas für ihre Gesundheit. Die Verhaltensänderung ist der Anfang, der Nachweis der Abstinenz ist der nächste Schritt.

Ein Urintest gibt Aufschluss über die Trinkgewohnheiten. Hier wird im laborchemischen Nachweis der Ethylglucuronid (EtG) Wert im Urin bestimmt. Dies ist ein Abbauprodukt von Alkohol. Folgen mehrere Kontrollen hintereinander und es kann kein EtG im Urin nachgewiesen werden, so ist dies der Hinweis, dass in den Tagen vor der Kontrolle kein Alkohol getrunken wurde. In der Regel erfolgt die Abstinenzdokumentation für Führerscheinfragen über einen Zeitraum von einem halben Jahr mit vier
Kontrollen oder mit sechs Kontrollen innerhalb eines ganzen Jahres.

Die Haaranalyse kann nur innerhalb von drei Monaten erfolgen, sie eignet sich nur für Personen, die bereits vor der Vereinbarung eines Abstinenz-Checks im Urin für einen längeren Zeitraum auf Alkohol verzichtet haben.

„Jeder, der regelmäßig Medikamente einnimmt und sich einem Abstinenz-Check unterzieht, sollte vor den Tests mit seinem Arzt sprechen. Oft enthalten Medikamente Alkohol, die sich im Test dann natürlich negativ auswirken, obwohl der Betroffene keine alkoholhaltigen Getränke zu sich genommen hat“, erklärt Andrea Häußler.

Wie ist das Vorgehen nach Drogenkonsum?

Für den Nachweis auf Drogenverzicht gibt es ebenfalls zwei verschiedene Analyseverfahren. Diese sind eine Haaranalyse oder der Nachweis über eine Urinprobe. Dazu erklärt Andrea Häußler: „Drogen, Medikamente und Alkohol gelangen über den Blutkreislauf in die Haarpapillen. Die Abbauprodukte lagern sich während des Verhornungsprozesses in der Haarstruktur ein. Nach 9-14 Tagen kommen sie an die Hautoberfläche und können dann laborchemisch nachgewiesen werden.“

Für die Haaranalyse werden zwei bleistiftdicke Haarstränge direkt am Haaransatz entnommen und ins Labor zur Untersuchung gegeben. Für den Beleg einer sechsmonatigen Abstinenz sind 6 cm Haarlänge notwendig, für den Nachweis einer zwölfmonatigen Drogenfreiheit sind zwei Haarprobenentnahmen im Abstand von sechs Monaten mit ebenfalls jeweils 6 cm Haarlänge erforderlich.

Wer sich für den Nachweis mit Urinproben entscheidet, der wird in unregelmäßigen Zeitabständen unvorhersehbar und kurzfristig (einen Tag vor der Urinabgabe) einbestellt. Hier werden alle Drogensubstanzen und relevanten Medikamente erfasst. Die Urinabgabe erfolgt unter Sichtkontrolle, um Missbrauch vorzubeugen.

„Drogenscreenings, die für die MPU benötigt werden, brauchen Zeit. Sie sind auf vier Kontrollen in sechs Monaten oder sechs Kontrollen in zwölf Monaten angelegt. Dieser Zeitraum ist notwendig, um eine längere Abstinenz auch sicher beurteilen zu können“, erklärt Andrea Häußler.

TÜV SÜD Life Service bietet Komplettpakete für den Abstinenzcheck vor der MPU an und bietet online umfangreiche Informationen für Betroffene:

https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/5._abstinenz-check_oder_drogenscreening
https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/5._abstinenzcheck_oder_drogenscreening/alkoholabstinenz_nachweisen

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Vincenzo Lucà
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
Telefon: +49 (89) 579116-67
Fax: +49 (89) 579122-69
E-Mail: vincenzo.luca@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel