Inhalte statt Zeiten, kompetenzbasiert und flexibel: das sind die Merkmale der neuen ärztlichen Weiterbildungsordnung. 2018 wurde die Musterweiterbildungsordnung  von der  Bundesärztekammer verabschiedet, die damit den Weg zu der Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung ebnete. Heute hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen mit überwältigender Mehrheit (71 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen) beschlossen, die Musterweiterbildung in Hessen mit einigen hessenspezifischen Änderungen umzusetzen.

So stimmte die Delegiertenversammlung  nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich dafür, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht in die neue Weiterbildungsordnung zu übernehmen.

Als weitere hessenspezifische Änderung beschlossen die Delegierten, die Zusatzbezeichnung ambulante Geriatrie in die neue Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Weiterbildungszeit für den Facharzt für Innere Medizin, die Zusatzweiterbildung Psychoanalyse und die Zusatzweiterbildung Psychotherapie, das Impfwesen und die Überschreitung von Zeitvorgaben der Weiterbildung in besonderen Härtefällen.

Die Delegiertenversammlung zeigte sich davon überzeugt, dass die neue Weiterbildungsordnung dazu beitragen werde, die ärztliche Weiterbildung zu verbessern. Das neue Regelwerk bildet die Grundlage, auf der sich künftig Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt weiterbilden lassen können.

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