Nicht erst seit der Einführung der DSGVO kann eine rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig sein, soweit sie „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.“ Die DSGVO verlangt ein „berechtigtes Interesse“ für […]
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