Im gegenwärtigen Lockdown kommt den Supermärkten und Discountern eine besondere Bedeutung zu. Verschiedene Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels zahlen ihren Mitarbeitern deshalb bereits Prämien. Die auf digitale Lohn- und Gehaltsabrechnungen spezialisierte vyble AG sorgt dafür, dass die Boni für die Mitarbeiter weitgehend abgabenfrei bleiben. Auch Krankenhäuser oder Pflege-Unternehmen, deren Mitarbeiter ebenfalls „den Laden am Laufen“ halten, können den vyble-Algorithmus für die Steueroptimierung von „Corona-Prämien“ kostenfrei nutzen.

Der Handelskonzern Rewe hat gemeinsam mit seiner Discounter-Tochter Penny den Anfang gemacht: Um die im Zuge der Covid-19-Krise besonders gefährdeten Mitarbeiter im Supermarkt zu würdigen und zu unterstützen, sollen sie noch vor Ostern eine Sonderprämie erhalten. Dafür stellte der Lebensmittelhändler 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland hat verkündet, mit einem Betrag in Höhe von 35 Millionen Euro nachzuziehen. Weitere Unternehmen werden diesem Beispiel voraussichtlich in Kürze ebenfalls folgen.

„Das ist eine absolut angemessene Würdigung der Leistungen der Angestellten in den Supermärkten sowie anderen wichtigen Einrichtungen, die in dieser Krise besonders stark unter Druck stehen“, sagt vyble CEO Dr. Alexander Tiedtke. „Aber damit diese wichtige Anerkennung auch wirklich größtenteils in den Taschen der Mitarbeiter landet statt beim Finanzamt, müssen die Lohnabteilungen genau aufpassen. Wir haben uns deshalb entschlossen, während dieser Krise unseren Service für die Optimierung von Sonderzahlungen unentgeltlich zur Verfügung zur stellen, damit die Prämien möglichst abgabenfrei ausgezahlt werden können.“

Attraktive Sonderzahlung ohne steuerliche Abzüge

vyble ist es als erstem Unternehmen überhaupt gelungen, die komplette Einkommensteuer-Gesetzgebung eines Landes in einen Algorithmus zu überführen. Das Unternehmen mit Standorten in Rostock und Hamburg entwickelt und betreut inzwischen für hunderte Kunden innovative Konzepte zur Vergütung und für den Einsatz attraktiver Benefit-Produkte. Die Software verfügt selbstverständlich über Schnittstellen zu allen gängigen Systemen (z.B. DATEV und SAP).

Interessierten Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen „Corona-Bonus“ zahlen möchten, kann vyble laut Unternehmenschef Tiedtke schnell und unkompliziert weiterhelfen. Dank der schlanken Software-Lösung und genauen Kenntnis des deutschen Steuerrechts könne praktisch auf Knopfdruck die Sonderzahlung berechnet und ausgesteuert werden. „Damit können die Unternehmen ihren Mitarbeitern in dieser schweren Zeit eine attraktive Sonderzahlung mit nur geringen Abzügen bieten“, so Tiedtke.

Liquiditätssteuerung beim Kurzarbeitergeld ermöglichen

vyble bietet auch Lösungen für die effiziente und liquiditätsorientierte Abrechnung des Kurzarbeitergeldes an. Da in den großen Abrechnungssystemen die von der Bundesregierung jüngst verabschiedete Möglichkeit der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit noch gar nicht umgesetzt ist, haben Unternehmen derzeit keine Möglichkeit, den tatsächlichen Liquiditätsbedarf für die Lohn- und Gehaltszahlungen zu ermitteln. Dabei liegt dieser gerade nach dem neuen Regelwerk erheblich niedriger, womit vor allem großen Unternehmen in der aktuellen Krise keine Möglichkeit zur Steuerung dieser essentiellen Größe zur Verfügung steht. vyble hingegen hat seine Software an dieser Stelle innerhalb kürzester Zeit schon entsprechend angepasst, so dass die neuen Regeln zum Kurzarbeitergeld bereits vollumfänglich berücksichtigt werden.

Über vyble – www.vyble.io

vyble ist es als erstem Unternehmen überhaupt gelungen, die komplette Einkommensteuer-Gesetzgebung eines Landes in einen Algorithmus zu überführen. Den Kern des vyble-Teams bilden Informatiker, Mathematiker und Experten für die Entgeltabrechnung. Neben dem Hauptsitz am Gründungsort Rostock betreibt die in Kürze al vyble AG firmierende Gesellschaft eine Niederlassung in Hamburg. Eigentümer sind die beiden Vorstände Rico Wiese und Dr. Alexander Tiedtke sowie eine renommierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Deutschland.

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