Mindestlohnverstöße, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zählen inzwischen längst zur organisierten Kriminalität. Die Schadenssummen erreichen mehrere Milliarden Euro. Dabei kämpft der Zoll mit einem Berg von internen Problemen, die Personalsituation ist angespannt, Ausrüstung und IT-Ausstattung sind technisch überholt. Die Probleme des Zolls öffentlich zu machen und die Beschäftigungsbedingungen in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu verbessern waren Ziel einer Fachtagung, die das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für gesellschaftliche Weiterentwicklung (FGW) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Duisburg organisierte.

Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Bezirksgruppe Zoll, forderte, dass die zuständigen Behörden im Kampf gegen die organisierte Finanz- und Wirtschaftskriminalität viel stärker kooperieren müssten – von Zollfahndung und FKS über Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte bis hin zur Steuerfahndung und Deutschen Rentenversicherung. Da müsse man „auch mal unbequeme Wege gehen“, dafür mangele es aber am politischen Mut. Zudem seien die Kontrollbehörden „Sklaven ihrer Statistik“ – es zähle die Zahl der Ermittlungen, weniger, ob diese zum Erfolg – der Feststellung und Ahndung von Rechtsverstößen – geführt haben.

Prof. Dr. Gerhard Bosch vom IAQ hob hervor, dass „der Zoll als Arbeitsmarktpolizei“ andere Strukturen benötige, um bessere Ergebnisse zu erreichen. Die derzeitige Struktur schöpfe die Potentiale nicht aus, der Zoll müsse durch Organisationsentwicklung flexibler werden. Dieser mehrjährige Prozess sei allerdings keine einfache Aufgabe, und auf die quantitativen Ziele und Kennzahlen könne man letztlich auch nicht verzichten.

Sabine Wylegalla von der Staatsanwaltschaft Dresden schilderte ihre Probleme bei Ermittlungen. „Vom Anfangsverdacht bis zur Anklage“ sind die Untersuchungen meist langwierig und kompliziert. Ärgerlich, wenn nach dem zeitlichen und personellen Aufwand der Ermittlungen absehbar wird, dass hinterher das Verfahren eingestellt wird, weil die Verstöße nicht lückenlos nachgewiesen werden können, oder bei Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe lediglich Bewährungsstrafen verhängt werden. „Hier entsteht der Frust der Zöllner“, so die Kommentare aus dem Publikum.

Kritisiert wurde auch, dass „die Mindestlohn-Kontrolle doch keinen interessiert“. Nichtgezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden zwar über die DRV ermittelt, aber nicht der nicht gezahlte Mindestlohn. Für den Lohnbetrug gebe es lediglich Geldbußen, die Betroffenen müssten ihre hinterzogenen Löhne selbst einklagen, kennen sich aber juristisch wenig aus. Hier müssen Sammelklagen, z.B. über die Gewerkschaften, zugelassen werden, forderte Prof. Bosch.

Weitere Informationen: Prof. Dr. Gerhard Bosch, gerhard.bosch@uni-due.de

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