Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Bericht zur Wettbewerbsprüfung und zur regulatorischen Einschätzung der Märkte für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnfahrzeuge veröffentlicht.

Wir halten eine regulatorische Aufsicht von Wartungseinrichtungen für einen funktionierenden Wettbewerb auf der Schiene für erforderlich“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wettbewerbsprüfung bei Wartungseinrichtungen abgeschlossen

Die Bundesnetzagentur hat für die Bundesregierung einen Bericht zu den wettbewerblichen Verhältnissen auf den Märkten für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnfahrzeuge erstellt und die zeitlich befristeten Ausnahmen für Betreiber von der Regulierung bewertet. 

Die Bundesnetzagentur untersuchte das Entscheidungsverhalten von Anbietern und Nachfragern von Instandhaltungsleistungen. Gestützt auf eine Befragung der Marktteilnehmer analysierte sie detailliert Geschäftsbeziehungen am Markt und Hindernisse einer effektiven Instandhaltung. 

Auf sechs Märkten für Wartungseinrichtungen sind stabile und auf sieben Märkten moderate Wettbewerbsverhältnisse zu verzeichnen. Zwei Märkte weisen keine wettbewerblichen Anzeichen auf. Vor allem bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen halten ihre Fahrzeuge selbst instand. Die Marktteilnehmer rechnen für die Zukunft mit hohen Unterkapazitäten auf den Märkten.

Beim Schienenpersonennahverkehr kann sich die betriebsnahe Instandhaltung bei ungünstigen Rahmenbedingungen zu einem wesentlichen Hindernis für Verkehrsausschreibungen entwickeln. Die Bundesnetzagentur regt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an.

Regulierungsvorschlag setzt auf Befreiungsmöglichkeiten

Für den Wettbewerb auf den Verkehrsmärkten ist ein angemessener, transparenter und diskriminierungsfreier Zugang zu Wartungseinrichtungen eine wichtige Voraussetzung. Auf Basis der Ergebnisse der Wettbewerbsprüfung und der eingegangenen Stellungnahmen sowie unter Berücksichtigung der europäischen Durchführungsverordnung für Serviceeinrichtungen spricht sich die Bundesnetzagentur dafür aus, die am Jahresende auslaufende generelle Ausnahme der Wartungseinrichtungen von Teilen der Regulierung nicht fortzuführen. Stattdessen sollte auf bestehendes Regulierungsrecht für Serviceeinrichtungen zurückgegriffen werden. Ein Großteil der Betreiber von Wartungseinrichtungen erhielte die Möglichkeit einer Befreiung von wesentlichen Teilen der Regulierung.

Der Bericht ist unter www.bundesnetzagentur.de/werkstattstudie abrufbar.

Interaktive Werkstattkarte im Internet verfügbar

Allen Marktteilnehmern steht eine interaktive Karte mit den Standorten der Wartungseinrichtungen in Deutschland unter www.bundesnetzagentur.de/werkstattkarte zur Verfügung. Sie soll die Transparenz auf den Märkten erhöhen und die wettbewerbliche Entwicklung unterstützen.

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