Im Rahmen einer Ministererklärung hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Montag, den22. März 2020  klargestellt, dass das BMAS in der aktuellen Ausnahmesituation Betriebsratssitzungen per Video- oder Telekonferenzen für zulässig erachtet. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung.

Die CGM erklärt:  Die Ministererklärung von Arbeitsminister Heil stellt nur einen Appell an die Kooperationsbereitschaft der Arbeitgeber dar. Inzwischen aber warnen Arbeitsrechtler: Die Ministererklärung ersetzt keinesfalls die notwendige gesetzliche Grundlage. Im Streitfall könnten Arbeitgeber einen Beschluss des Betriebsrats auch anzweifeln, wenn gegen die gesetzliche Präsenzpflicht verstoßen wird.

Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) fordert deshalb so schnell wie möglich die notwendige Rechtssicherheit durch eine Ergänzung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu schaffen. Die Möglichkeit, Sitzungen von Betriebsräten und deren Ausschüssen – sowie die im Zusammenhang damit zu fassenden Beschlüsse – auch per Telefon- oder Videokonferenz durchführen zu können, muss ausdrücklich im Gesetz geregelt werden. Die CGM hält es für unverzichtbar, dass diese Regelungslücke für eine rechtlich abgesicherte Arbeit der Betriebsräte umgehend geschlossen wird.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2484788-0
Telefax: +49 (711) 2484788-21
http://www.cgm.de

Ansprechpartner:
Thomas Zmija
Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (711) 2484788-28
Fax: +49 (711) 2484788-0
E-Mail: presse@cgm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel