Weltweit untersuchen Wissenschaftler, wie sich eine SARS-CoV-2-Infektion auf Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen auswirkt, um daraus Handlungsempfehlungen für die Therapie abzuleiten. „Ob Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen besonders gefährdet sind, sich mit dem Virus zu infizieren und ob sie – im Falle einer Infektion – ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Viruserkrankung haben, ist Stand heute weitestgehend unbekannt“, sagt Professor Dr. med. Hendrik Schulze-Koops, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh). Die DGRh rät Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen daher, wie allen anderen Patienten auch, die Abstands- und Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts strikt einzuhalten.

Zugleich rät die DGRh Patienten, die Therapie ihrer rheumatischen Erkrankung unverändert fortzuführen, solange keine Infektion mit dem Virus nachgewiesen ist und die Patienten keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. „Die Sorge ist begründet, dass eine Rheumaerkrankung wieder aktiv werden könnte und dann zur Therapie sogar höhere Mengen von immunsuppressiven Medikamenten, wie zum Beispiel Kortison, notwendig wären“, betont Professor Schulze-Koops.                                                                                        

Eine Analyse der Universität Erlangen in Zusammenarbeit der Kliniken für Rheumatologie, Gastroenterologie und Dermatologie untersuchte nun bei Patienten unter laufender Therapie einer entzündlichen gastroenterologischen, rheumatologischen oder dermatologischen Erkrankung das Auftreten von Antikörpern gegen SARS-CoV-2: Im Blut der anti-entzündlich behandelten Patienten ließen sich seltener Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachweisen als bei zwei Kontrollgruppen – bei Mitarbeitern des Gesundheitssystems und bei der gesunden, nicht im Gesundheitssystem arbeitenden Bevölkerung. Zudem zeigten mit Biologika behandelte Patienten im Zeitraum von Februar bis April 2020 seltener Symptome von Atemwegserkrankungen.

Die Autoren der Studie schlossen aus diesen Beobachtungen, dass die Patienten unter Biologika-Therapie keinem erhöhten Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 gegenüber den beiden Kontrollgruppen unterliegen. Sie folgerten auch, dass bei diesen Patienten eine Infektion mit SARS-CoV-2 möglicherweise weniger schwer verläuft. Die Autoren unterstützen mit ihren Ergebnissen die Empfehlungen der DGRh insofern, dass Patienten unter einer laufenden Therapie ihrer entzündlichen rheumatologischen, dermatologischen oder gastroenterologischen Erkrankung keine besondere Risikogruppe darstellen und daher die Therapie allein aus Furcht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht absetzen sollten.

Die Pressemitteilung der Universität Erlangen leitete von den Ergebnissen auch ab, dass Patienten mit entzündlichen Erkrankungen durch ihre Therapie vor einer SARS-CoV-2-Infektion und vor einem schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung geschützt seien. Die DGRh sieht diese Schlussfolgerung als unbegründet und gefährlich. Gemeinsam mit den Autoren der Studie, die sich ausdrücklich von dieser Interpretation distanzieren, weist die DGRh daher darauf hin, dass die Daten der Studie zwar beruhigend in Bezug auf Risiken der SARS-CoV-2-Infektion und den Verlauf einer COVID-19 Erkrankung sind, dass sie aber keinesfalls eine Schlussfolgerung dahingehend zulassen, dass Patienten mit entzündlichen rheumatologischen, gastroenterologischen oder dermatologischen Erkrankungen durch ihre Therapie vor einer Infektion oder vor einem potentiell auch tödlichen Verlauf einer COVID-19 Infektion geschützt sind. Patienten mit entzündlichen rheumatischen, gastroenterologischen und dermatologischen Erkrankungen sollten daher weiterhin konsequent die Hygiene- und Abstandsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts befolgen. Es besteht – darauf weisen die Daten aus Erlangen noch einmal hin – keine Notwendigkeit, eine laufende Therapie aus Furcht vor einer SARS-CoV-2-Infektion zu unterbrechen. „Aber es gibt auch keinen Grund, in der aktuellen Situation sorglos zu sein oder gar Biologika ohne medizinische Indikation zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion oder einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung einzunehmen“, so der Vorstand der DGRh.

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