Gerade in der aktuellen Corona-Krise ist die Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders hoch, Opfer von Fake-Shops zu werden. Teilweise werden Fake-Shops auch mit gestohlenen Verbraucherdaten aufgebaut. Die Verbraucherzentrale Berlin gibt wichtige Hinweise, wie man Fake-Shops erkennt und sich bei Identitätsdiebstahl verhält.

Wie kann man Fake-Shops erkennen

Verbraucher erleben es jeden Tag: Die im Internet bestellte Ware kommt nicht an oder ist nicht zu gebrauchen. Oft ist der Grund dafür, dass bei einem Fake-Shop bestellt wurde. Fake-Shops sind häufig Kopien real existierender Websites und versuchen, mit gut kopierten Produktbildern, einem seriös wirkenden Auftritt und günstigen Preisen im Vergleich zu anderen Anbietern das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen. Die angegebenen Kontaktdaten und das Impressum, falls vorhanden, sind meistens falsch. Die verschickten Waren – wenn sie überhaupt geliefert werden – stellen sich dann oft als minderwertig heraus. Häufig vertröstet man die Kunden mit dem Hinweis auf angebliche Lieferschwierigkeiten, damit sie keine rechtlichen Schritte einleiten.

„Fake-Shops erkennen Verbraucher zum Beispiel daran, dass ein Impressum fehlt oder Vorkasse verlangt wird“, weiß Josephine Frindte, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Manchmal werden auch Gütesiegel erfunden oder existierende Gütesiegel einfach kopiert, ohne im Besitz des notwendigen Zertifikates zu sein. Dies können Verbraucher an der fehlenden Verlinkung zum Siegel-Betreiber erkennen“, so Josephine Frindte.

Betroffene sollten Zahlungen rückgängig machen lassen

Wer als Besteller Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte sich an seine Bank wenden und bereits geleistete Zahlungen rückgängig machen lassen. Bei Überweisungen ist dies meist noch Stunden nach der Online-Bestellung möglich. Lastschriftverfahren können bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. „Rechtlich handelt es sich bei Fake-Shops um Betrug. Betroffene sollten Belege für die Online-Bestellung sammeln und diese von der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Dazu gehören die Auftragsbestätigung, gegebenenfalls E-Mails, der Name der Website und falls vorhanden Fotos von dem Liefer- oder Rücksendeetikett.

Fake-Shops nutzen teilweise gestohlene persönliche Daten

Kürzlich wandte sich eine Verbraucherin an die Verbraucherzentrale, die auf andere Art Opfer eines kriminellen Fake-Shop-Betreibers geworden war. Ihre Daten wurden als Kontaktdaten und für das Impressum eines Fake-Shops genutzt, obwohl die Verbraucherin nichts mit der Website zu tun hatte. Die geprellten Besteller wandten sich daraufhin verärgert an die Verbraucherin und drohten mit Klage.

Sorgloser Umgang mit der Herausgabe persönliche Daten ist riskant

Identitätsmissbrauch ist kein neues Phänomen. Persönliche Daten werden abgefischt und dann für kriminelle Zwecke verwendet. Die Expertin empfiehlt, so sparsam wie möglich mit der Angabe persönlicher Daten umzugehen. Wenn die Daten von unseriösen Anbietern gesammelt werden, ist es praktisch kaum möglich, die Löschung der Daten zu erreichen. „Wenn Sie erfahren, dass Ihre Daten missbraucht wurden um einen Fake-Shop zu errichten, sollten Sie umgehend Strafanzeige erstatten und die Forderungen der Besteller an die Polizei weiterleiten,“ rät Josephine Frindte.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu weiteren Formen des Identitätsdiebstahls finden Verbraucher unter www.vz-bln.de/node/17750.

Ausführliche Informationen zum Thema Fake-Shops sind unter www.vz-bln.de/node/13166 zusammengestellt.

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