Im VRN werden im Juli und August die Abbuchungen der Eigenanteile für Schülerzeitkarten in Baden-Württemberg ausgesetzt. Dabei werden alle Schüler berücksichtigt, die eine Schülerjahreskarte im Abonnement (MAXX-Ticket, SuperMAXX-Ticket und Schülerjahreskarte 12 für 10) sowie ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und deren Abonnement seit mindestens März 2020 besteht und nicht gekündigt wurde. Nicht berücksichtigt werden können Schüler im dualen Ausbildungssystem (Auszubildende).

Die Verbundunternehmen des VRN, die ein Aussetzen der Lastschrift technisch nicht realisieren können, werden die Beträge nachträglich zurückerstatten. Die Zeitpunkte der Rückerstattungen können entsprechend der Möglichkeiten der Verbundunternehmen variieren. Die betroffenen Eltern werden um etwas Geduld gebeten.

Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Schulschließungen konnten die Schülerinnen und Schüler besonders im Zeitraum Mitte März bis Anfang Mai ihre Schülerjahreskarten nur in einem sehr geringen Umfang nutzen. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, Mittel bereit zu stellen, um die Familien bis zum Schuljahresende 2020 von zwei Monatsbeiträgen für die Schülerjahreskarten zu entlasten. Hierfür stellt die Landesregierung insgesamt 36,8 Mio. Euro zur Verfügung.

Der VRN bedankt sich bei allen Abonnenten für ihre Treue und ihr Vertrauen.

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