Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Sanierung des Himmelgeister Deichs in Düsseldorf eingelegt. Dieser war von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen worden und sieht die Sanierung des etwa 1.900 Meter langen Deichs auf der vorhandenen Trasse vor. Damit, so der Umweltverband, würde die Chance zur Schaffung neuer Hochwasserrückhalteflächen verworfen. Zudem würden die Baumaßnahmen den Bestand gefährdeter Wildbienen-Arten bedrohen.

Der BUND fordert schon seit langem, den Deich ins Hinterland zu verlegen und – entsprechend der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes – das frühere Überschwemmungsgebiet als Rückhaltefläche in Hochwasserzeiten zu reaktivieren. „Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit den Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie viele Jahre im Verzug", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Die einmalige Chance zur Schaffung von großflächigen Auenflächen in Düsseldorf-Himmelgeist zur ökologischen Verbesserung des Ökosystems Rhein darf nicht vertan werden.“

Die Deichrückverlegung ist Teil der offiziellen Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die eine ökologische Verbesserung des Rheins einschließlich seiner Auenbereiche vorsieht. Der BUND kritisiert, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht geprüft hatte, ob ein Verzicht auf die Deichrückverlegung die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet.

Ursprünglich hatte das Land NRW vorgesehen, den Deich im Himmelgeister Rheinbogen zurück zu verlegen, um zusätzlichen Überschwemmungsraum zu schaffen und so im Hochwasserfall die Scheitelhöhe der Hochwasserwelle zu senken. Im Jahr 2005 beendigte die Stadt Düsseldorf auf Empfehlung des Landesumweltministeriums allein aus wirtschaftlichen Überlegungen die Planungen zur Deich-Rückverlegung und beantragte schließlich im Jahr 2016 die Genehmigung der Sanierung auf der bestehenden Trasse. Am 25. Mai 2020 erging der Planfeststellungsbeschluss.

Dabei ließen sich mit der Deichrückverlegung gleich mehrere Ziele erreichen“, betonte Michael Süßer, Sprecher der BUND Kreisgruppe Düsseldorf. "Neben dem verbesserten Hochwasserschutz schafft die Rückverlegung ökologisch wertvolle Auenlandschaften, ein attraktives Naherholungsgebiet und erhält den alten Deich mit seinen Trockenrasen und landesweit bedeutsamen Wildbienen-Populationen."

Der Deich bietet Lebensraum für 79 Wildbienen-Arten, von denen etliche auf der Roten Liste als bestandsgefährdet geführt werden. „Würde der bestehende Damm abgetragen und neu aufgeschichtet, wären die Populationen der dort siedelnden Arten ausgelöscht“, so Süßer. Das habe ein vom BUND und der Biologischen Station Haus Bürgel beauftragtes Gutachten gezeigt. Angesichts des dramatischen Artenrückgangs insbesondere auch bei Insekten, sei ein solcher Radikaleingriff nicht hinnehmbar. Der BUND hatte deshalb schon frühzeitig vorgeschlagen, einen neuen Rhein-ferneren Deich zu bauen und den Alt-Deich dann an zwei Stellen zu öffnen.

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