Weitreichende Maßnahmen
Nach zähen Verhandlungen konnten sich die Staats- und Regierungschefs der EU letztendlich auf den mehrjährigen Finanzrahmen des EU-Haushalts einigen. Damit stehen der EU von 2021 bis 2027 Mittel über 1074 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein „Corona-Hilfspaket“ in Höhe von 750 Milliarden Euro geschnürt, für Länder, die Hilfe bei der Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Einschränkungen benötigen. Nach der Genehmigung der nationalen Parlamente wird der EU-Kommission erstmals erlaubt, in großem Umfang Schulden aufzunehmen und Anleihen an den Finanzmärkten anzubieten. Die Ausgabe der Gelder soll in den Jahren 2021, 2022 und 2023 erfolgen. Kritiker bemängeln deshalb, dass das Hilfspaket „zu spät“ erfolgen würde und generell „zu wenig“ sei.

Pessimismus des Unglaubens
Aus unserer Sicht passt diese Diskussion sehr gut in die Phase, in welcher viele Anleger vom „Pessimismus des Unglaubens“ übermannt werden. Mit einem neuen Bullenmarkt geht eine ständige Suche nach schlechten Nachrichten einher. Tatsächlich braucht Europa gar keine massiven fiskalischen Anreize oder andere Hilfestellungen der Regierungen, um sich von der im ersten Quartal 2020 einsetzenden Rezession zu erholen. Insbesondere haben Aktienmärkte noch nie einen externen Retter gebraucht. Für eine wirtschaftliche Erholung im Anschluss an die COVID-19-Verwerfungen sollte es ausreichen, den Wiedereröffnungsprozess fortzusetzen. Aussagen, die in einem frühen Bullenmarkt viele kritische Anleger nicht hören wollen!

Europäische Schulden?
Ein wichtiger Diskussionsgegenstand – der unserer Ansicht nach allerdings keine hohe Marktrelevanz besitzt – ist die Frage, ob die neuen Anleihen als „kollektiv begebene EU-Schuldtitel“ gelten. Viele Experten verneinen, da sie nicht von den EU-Staaten gemeinsam ausgestellt und garantiert werden. Vielmehr ist der Emittent eine supranationale Organisation, eine bürokratische Struktur mit eigenem Budget. Die Finanzierung für diesen Haushalt erfolgt natürlich durch die einzelnen EU-Staaten, wobei jeder einen Anteil im Verhältnis zu seiner Größe zahlt. Diese Anleihen treffen allerdings keine wirkliche Aussage über die kollektive Kreditwürdigkeit und ersetzen nicht die nationalen Anleihen der Mitgliedsstaaten. Mit anderen Worten, dies macht die EU nicht zu einer föderalen Fiskal-Transferunion wie den USA.

Nachhaltige Erholung?
Wie schnell kann der BIP-Rückgang in Europa wieder aufgeholt werden? Das wird mit Sicherheit nicht unmittelbar geschehen. Märkte sind zum Glück auch nicht auf „unmittelbare“ Wirkungen angewiesen, sie schauen drei bis 30 Monate in die Zukunft. Es ist und bleibt ein Irrglaube, dass „externe Hilfspakete“ nötig sind, um eine Rezession zu überwinden! Das hat sich Europa in der Rezession während der Eurokrise von 2011 bis 2013 bereits selbst bewiesen. Die offizielle Erholung begann im Jahr 2013, während viele EU-Mitgliedsstaaten Ausgabenkürzungen und Steuererhöhungen verfolgten – das Gegenteil von stimulierenden Maßnahmen. Heute stellt die EU massenhaft Geld zur Verfügung, um die harten Einbußen durch COVID-19 abzufedern. Aber mit der Wiedereröffnung werden viele Wirtschaftsbereiche in absehbarer Zeit wieder auf eigenen Füßen stehen können – die Bedeutsamkeit der „Soforthilfen“ nimmt somit automatisch ab.

Fazit
Sehen Sie die bürokratische und akademische Diskussion um die EU-Hilfen also entspannt: die Weltwirtschaft war immer schon widerstandsfähiger, als ihr viele Marktbeobachter zugestehen.

Den aktuellen Kapitalmarktausblick von Grüner Fisher Investments können Sie unter www.gruener-fisher.de kostenlos anfordern.

Disclaimer

Diese Information richtet sich an Journalisten in ihrer beruflichen Funktion und ist nicht als finanzielle Empfehlung gedacht. Die hierin enthaltenen Informationen einschließlich Meinungsäußerungen dienen ausschließlich Informationszwecken und werden unter der Voraussetzung gegeben, dass es sich nicht um eine Empfehlung handelt.

Über Grüner Fisher Investments

Die Grüner Fisher Investments GmbH ist ein stark wachsendes Finanzdienstleistungsinstitut, dessen Kerngeschäft die Finanzportfolioverwaltung mit eigenem Ermessensspielraum (Vermögensverwaltung) umfasst. Das im Januar 1999 gegründete Unternehmen ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) und wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Dazu zählen die 2019 von Capital vergebene Auszeichnung als Top-Vermögensverwalter, der von Focus verliehene Titel TOP Arbeitgeber Mittelstand 2019 sowie die für 2020 erhaltene Zertifizierung "Great Place to Work". Zunächst unter dem Namen "Thomas Grüner Vermögensmanagement GmbH" von Vice Chairman Thomas Grüner gegründet, erhielt die Firma im Sommer 2007 aufgrund der Beteiligung des US-Milliardärs und Vermögensverwalters Kenneth L. Fisher (Fisher Investments) den Namen "Grüner Fisher Investments GmbH".

Nähere Informationen (inklusive rechtlicher Hinweise) finden Sie unter www.gruener-fisher.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Grüner Fisher Investments
Sportstraße 2 a
67688 Rodenbach
Telefon: +49 (6374) 9911-0
Telefax: +49 (6374) 9911-800
http://www.gruener-fisher.de/

Ansprechpartner:
Andrea Bresch
Edelman Deutschland
Telefon: +49 (221) 828281-16
E-Mail: TeamGFI@edelman.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel