Mit Empörung reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf eine aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit, nach der Jobcenter ab sofort grundsätzlich wieder Sanktionen gegen Hartz IV-Beziehende verhängen dürfen. Sanktionen waren mit der coronabedingten Schließung der Jobcenter ausgesetzt worden und sollen nun mit der schrittweisen Öffnung für Publikumsverkehr wieder aufgenommen werden. Der Verband erinnert mahnend an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, das die Sanktionspraxis grundlegend in Frage gestellt hatte. Die durch das Urteil notwendig gewordene gesetzliche Neuregelung steht bis heute aus. Aus Sicht des Verbandes sind die Sanktionen inhuman und in der Sache nicht zu rechtfertigen. Der Paritätische spricht sich für eine ersatzlose Streichung aus.

"Sanktionen sind kontraproduktiv und treiben Menschen ins Elend. Es zeugt schon von außergewöhnlicher Kaltherzigkeit oder aber Lebensferne, wenn Menschen in der Grundsicherung trotz der offensichtlichen coronabedingten Mehrbedarfe nicht nur nach wie vor finanzielle Soforthilfe verweigert, sondern nun auch noch mit Leistungskürzungen gedroht wird", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Statt bürokratischer Drangsalierung brauchen die Ärmsten dieser Gesellschaft endlich konkrete Hilfe."

Der Paritätische unterstreicht seine Forderung nach einer bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze und der kompletten Abschaffung von Sanktionen. „Es wird höchste Zeit, dass wir diese antiquierte Rohrstockpädagogik aus dem vorletzten Jahrhundert überwinden und zu einem den Menschen zugewandten sanktionsfreien Hilfesystem gelangen“, so Schneider.

Der Verband kündigt für die kommende Woche den Auftakt einer gemeinsamen Kampagne mit Sanktionsfrei e.V. an, um politisch Druck für eine menschenwürdige Grundsicherung zu machen. Hintergründe zu der gemeinsamen Kampagne werden am 7. Juli in einem gemeinsamen Online-Pressegespräch vorgestellt.

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