Handwerkerinnen und Handwerker, die in diesem Jahr erfolgreich ihre Meisterprüfung abgelegt haben, können seit dem 1. Mai einen Antrag auf Gewährung einer Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro stellen. Die Meisterprämie des Landes Baden-Württemberg trägt zur notwendigen Fachkräftesicherung bei und soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen.

Meisterinnen und Meister, die ihre Prüfungen im Kammerbezirk abgelegt haben und in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können die Prämie bei der Handwerkskammer Karlsruhe beantragen. Der Antrag steht auf der Internetseite der Kammer unter dem Link www.hwk-karlsruhe.de/meisterpraemie als Download zur Verfügung.

Seit dem 1. Mai, dem Beginn der Antragsverfahren, wurden über 100 Anträge gestellt und die ersten Prämien bereits ausgezahlt.

Präsident Joachim Wohlfeil: Die Meisterprämie ergänzt sinnvoll das zum 01. August verbesserte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG. Mit den dort erhöhten Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen bietet das Aufstiegs-BAföG bessere Förderbedingungen als zuvor, die Unterhaltsförderung muss beispielsweise nicht mehr zurückgezahlt werden.

Im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe legen jedes Jahr rund 350 junge Handwerkerinnen und Handwerker ihre Meisterprüfung ab. Die Handwerkskammer Karlsruhe rechnet deshalb bei der Meisterprämie mit bis zu 200 weiteren Anträgen für das Jahr 2020.

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