Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat auf seiner konstituierenden Sitzung am 28. August 2020 Prof. Claudia Hornberg einstimmig als Vorsitzende wiedergewählt. Prof. Claudia Kemfert wird stellvertretende Vorsitzende.

„In den kommenden vier Jahren sind entscheidende politische Weichenstellungen erforderlich, um im Klima- und Umweltschutz den notwendigen Fortschritt zu erzielen“, so Prof. Hornberg anlässlich ihrer Wahl. „Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für das entgegengebrachte Vertrauen. Gemeinsam werden wir die Bundesregierung in Umweltfragen beraten, Handlungsbedarf aufzeigen und Lösungsvorschläge machen. Die Corona-Pandemie hat uns ganz deutlich gezeigt: Eine fundierte wissenschaftliche Politikberatung ist unerlässlich für die Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen.“

Prof. Dr. Claudia Hornberg stand bereits in der vergangenen Ratsperiode an der Spitze des Umweltrates. Sie ist Professorin an der Medizinischen Fakultät sowie an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. Zu ihren Forschungsfeldern zählen Umwelt und Gesundheit, insbesondere Umwelteinflüsse auf die menschliche Gesundheit, ökologische Gesundheits­förderung und Umweltgerechtigkeit.

Die stellvertretenden Vorsitzende, Prof. Dr. Claudia Kemfert, leitet die Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin und ist Professorin für Energieökonomie und Nachhaltigkeit. Schwerpunktmäßig beschäftigt sie sich mit ökonomischen Effekten der Klima-, Energie- und Verkehrspolitik. Sie gehört dem Rat seit 2016 an.

Über Sachverständigenrat für Umweltfragen

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit fast 50 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissen­schaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Der Rat ist zum 1. Juli 2020 von der Bundesregierung für eine vierjährige Amtsperiode neu berufen worden.

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