Ob Jameda, Facebook oder Google: Bewertungsportale und Social Media Plattformen spielen bei der Außendarstellung von Arztpraxen eine immer wichtigere Rolle. Weil Mediziner zwar nach §27 der (Muster-)Berufsordnung (MBO) seit 2002 Werbung betreiben dürfen, dabei aber bestimmten Regeln folgen müssen, sollten die wichtigsten Punkte des Regelwerks bekannt sein. „Jeder niedergelassene Arzt ist auch Unternehmer, auch wenn er streng genommen laut MBO kein Gewerbe ausübt. Gerade in den deutschen Großstädten, wo die Ärztedichte vergleichsweise hoch ist, werden für Mediziner Marketingmaßnahmen immer wichtiger. Denn potentielle Patienten haben die Wahl, zu welchem Arzt sie gehen wollen“, erklärt Felix Schönfelder, Gründer und Geschäftsführer von Socialwave (www.social-wave.de). Die gute Nachricht: Mit WLAN-Marketing können Ärzte auch für sich die Vorteile von sozialen Internetplattformen nutzen. Nachfolgend schildert Socialwave fünf Regeln, mit denen Ärzte rechtssicher werben können.

Berufswidrige Werbung, Datenschutz und Sicherheit, Schweigepflicht: So attraktiv es für Ärzte sein mag, die eigene Praxis über Social Media Kanäle zu bewerben, so viele Fallstricke lauern dahinter. Deshalb schrecken Praxisinhaber oft vor Online-Marketing zurück. Zu Unrecht findet der Marketing-Experte Schönfelder: „Wenn Ärzte die Regeln beachten und professionelle Dienste nutzen, können sie von den Möglichkeiten des Internets profitieren.“

Die interessantesten Plattformen und Dienste für Ärzte im Internet

Viele Patienten suchen im Internet nach einer neuen Arztpraxis. Während sie früher vor allem Familie, Freunde und Bekannte nach Empfehlungen gefragt haben, sind heute Online-Bewertungen auf Plattformen wie Jameda oder Google die wichtigsten Anlaufstellen für die Auswahl des neuen Arztes. Und auch die Praxis-Homepage sowie Profile auf Facebook spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Arztwahl. Deshalb ist es interessant für Praxisinhaber, diese Ressourcen zu nutzen.

Mit WLAN-Marketing rechtssicher werben

Mit WLAN-Marketing können Ärzte über die freiwillige Teilnahme ihrer Patienten in der Praxis einfach und rechtskonform eine große, werbewirksame Reichweite im Internet erzielen. Die Infrastruktur dafür stellt der kostenlose Internetzugang innerhalb der Praxisräume.

Wie das funktioniert? Um sich in das WLAN einer Praxis einloggen zu können, müssen die Patienten ihre E-Mail-Adresse eingeben oder sich über ihren Facebook-Account einloggen und der Nutzung ihrer Daten für Marketingzwecke zustimmen. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Denn die Patienten können sich die Wartezeit mit dem Surfen im Internet verkürzen. Auf der anderen Seite haben Ärzte mehrere Möglichkeiten, rechtskonform Bewertungen bei Google und Jameda zu generieren. Sie können abmahnsicher Facebook-Likes und Location-Check-Ins erhalten, mit Popup-Flächen auf Zusatzleistungen aufmerksam machen und über die E-Mail-Adresse und den Whatsapp-Account der Patienten direkt in Kontakt treten – etwa um an Termine zu erinnern oder Geburtstagsglückwünsche zu versenden.

Die Daten der Teilnehmer wie auch der Praxis sind durch den separaten WLAN-Zugang geschützt, die vorinstallierte Software gestaltet den automatisierten Prozess, mit dem Bewertungen und Likes eingeholt werden, abmahnsicher. Wenn zusätzlich noch die fünf Regeln für Ärzte in Sozialen Medien eingehalten werden, kann auch mit Popup-Flächen oder Verlinkungen auf der Startseite des WLAN-Zugangs rechtssicher geworben werden.

Die fünf wichtigsten Regeln für Ärzte in den Sozialen Medien

  1. Ärztliche Schweigepflicht und Netiquette auch Online beachten: Also keine Kollegen diffamieren
  2. Berufliches und privates Profil voneinander trennen – und dabei stets Datenschutz und Datensicherheit einhalten
  3. Grenzen des Arzt-Patient-Verhältnisses nicht überschreiten und bei produktbezogenen Aussagen zurückhalten
  4. Einerseits die Selbstoffenbarung von Patienten auf Online-Kanälen verhindern, anderseits nicht zu einer Fernbehandlung verleiten lassen
  5. Keine berufswidrige Werbung über soziale Medien und unbedingt die Haftpflichtversicherung checken

Mit Hilfe der fünf Regeln lassen sich die Inhalte von Mails, Popup-Bannern oder Texten auf der Praxiswebsite und bei Social Media Plattformen rechtssicher gestalten. Praxisbeispiele können Ärzten helfen, die Berufsordnung zu beachten und gleichzeitig ihre Praxis und Dienstleistungen zu bewerben.

Über die Socialwave GmbH

Mit dem WLAN Marketing Paket von Socialwave werden Praxisinhaber – etwa Mediziner, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten – und Gewerbetreibende mit einem stationären Geschäftsmodell in die Lage versetzt, ihren Patienten und Kunden vor Ort kostenfreies Internet zur Verfügung zu stellen und über diese WLAN-Infrastruktur gleichzeitig effektives Marketing zu betreiben. Ob Facebook Likes, Location Check-Ins für einen stärkeren Online-Auftritt, mehr Online-Sichtbarkeit durch positive Google-Bewertungen oder mehr Patienteninteraktionen durch Pop-Ups und E-Mail-Marketing: Das WLAN Marketing Paket von Socialwave macht es möglich. Weitere Informationen unter https://social-wave.de/

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