Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen erkennt 115 Behandlungsfehler im Jahr 2019 an.

Während die im Jahre 2019 bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen gestellten Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler mit 872 gegenüber dem Vorjahr (899) leicht gesunken sind, ist die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler im vergangenen Jahr nahezu gleichgeblieben. So bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 115 (27,1%) der 424 gutachterlich abschließend geprüften Verdachtsfälle Behandlungsfehler von Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Zum Vergleich: 2018 waren 110 (26,6 %) der begutachteten Verdachtsfälle als Behandlungsfehler eingestuft worden.

Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe wurden 2019 auf dem Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie erhoben, gefolgt von Allgemeinchirurgie, Frauenheilkunde und Innere Medizin. Von den 424 gutachterlich geprüften Patientenvorwürfen entfielen 72 auf die Orthopädie, 71 auf die Unfallchirurgie, 45 auf die Allgemeinchirurgie, 30 auf die Frauenheilkunde und 20 auf die Innere Medizin.

In 210 der 424 gutachterlich überprüften Verdachtsfälle ergingen Kommissionsentscheidungen. „Auch wenn die Kommissionsverfahren die Bearbeitung verlängern, erhöhen sie dank des zugrundeliegenden Mehraugenprinzips die Glaubwürdigkeit der eingeholten Gutachten“, erklärt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Bei der Bearbeitung stehe nicht die Quantität, sondern die Qualität im Vordergrund. Im Kommissionsverfahren, einem zweitinstanzlichen Verfahren vergleichbar, wird das eingeholte Gutachten noch einmal von mindestens zwei weiteren ärztlichen Sachverständigen und einem Juristen überprüft.

„Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel“, betont Pinkowski. Dennoch lasse sich aus den nur geringfügig gestiegenen Fallzahlen in Hessen kein Qualitätsverlust in Klinik und Praxis ablesen. „Ärztinnen und Ärzte setzen sich engagiert für die Heilung ihrer Patienten, ihre Sicherheit und die Qualität der Behandlung ein. Patientensicherheit ist der Grundwert ärztlichen Handelns.“ Um dieser Maxime gerecht zu werden, habe die Ärzteschaft vielfältige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprävention entwickelt, die in Kliniken und Praxen längst zum Alltag gehörten. „Wichtig ist, dass wir Ärzte uns täglich unserer Verantwortung für unsere Patienten bewusst sind“, so Pinkowski weiter: „An Arbeitgeber und Politik appelliere ich einmal mehr, das Gesundheitswesen von kommerziellen Zwängen zu befreien, Ärzte von administrativen Aufgaben zu entlasten und auf die Einhaltung der Arbeitszeit zu pochen, um damit die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Patientenbehandlung zu verbessern.“

Die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelte, unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen, ehemaligen Vorsitzenden Richtern des Bundes und der Länder, geleitet. Sie überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Das Verfahren vor der Gutachterstelle soll zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten beitragen, die durch den Vorwurf eines Behandlungsfehlers entstanden sind. Informationen dazu im Internet unter: https://www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/rund-ums-recht/gutachter-und-schlichtungsstelle

Dort kann auch ein „Wegweiser für das Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle“ heruntergeladen werden.

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