Zum heutigen Pressestatement des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier sowie zur Protokollerklärung der Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur Novelle des EEG anlässlich des Kabinettsbeschlusses sagt der bne:

Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bleibt weiterhin hinter den Erfordernissen für eine erfolgreiche Energiewende zurück. Der bne begrüßt allerdings die Ankündigungen von Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesumweltministerin Schulze, das Gesetz im weiteren Verfahren der Novelle zu verbessern. Robert Busch erklärt dazu: „Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers, die Zielsetzung des EEG auf die EU-Beschlüsse des EU-Green-Deals auszurichten, weist in die richtige Richtung. Der Ankündigung müssen allerdings Taten folgen, d.h. das 65%-Ausbauziel für erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 muss sehr deutlich angehoben werden.“ In die gleiche Richtung hat sich auch die Bundesumweltministerin in ihrer Protokollerklärung geäußert. Laut Berechnungen des bne muss sich der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 mindestens verdoppeln, wenn die Zielvorschläge der EU-Kommission umgesetzt würden.

Ebenfalls begrüßenswert ist, dass es laut Bundesminister Altmaier eine Anschlussregelung für Windenergiebestandsanlagen geben soll, die aus der EEG-Vergütung fallen und sich nicht über PPAs rechnen. Der bne wird sich hier mit eigenen Vorschlägen einbringen. Konstruktiv einbringen wird sich der bne außerdem bei der Ausschreibung von Dachanlagen oberhalb von 500 kW. Diese sollten möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Insgesamt muss im EEG deutlich stärker auf Vereinfachungen statt weiterer Verkomplizierungen hingearbeitet werden. Der bne verweist zusätzlich darauf, dass auch für Solarparks Zahlungen an die Kommunen vorzusehen sind. Die Solarunternehmen sind bereit, hier finanzielle Verantwortung zu übernehmen.

Der bne begrüßt darüber hinaus den Einsatz von Bundesumweltministerin Schulze in ihrer Protokollerklärung für eine Anschlussregelung für Windenergiebestandsanlagen ebenso wie für die Einführung einer Solarpflicht im Gebäudebereich.

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