Letztlich wissen deutsche Behörden seit 2016 von Diesel-Tricksereien beim Konzern Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und auch das italienische Pendant legen jedoch die Hände in den Schoß. Verpflichtende Rückrufe seien nicht geplant, teilte die deutsche Behörde der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Anfrage am 8. Mai 2020 mit. Das ist unverständlich, weil das KBA genau weiß, wie der Dieselbetrug funktioniert. Dies geht aus weiteren Äußerungen der Behörde hervor. Dr. Stoll & Sauer bietet Fiat-Kunden eine kostenfreie Online-Beratung an und hat am 3. August 2020 die erste Klage in Deutschland gegen Fiat eingereicht. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Vergleich ausgehandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

KBA bestätigt im Diesel-Abgasskandal von Fiat dreiste Manipulation

Der Automobilhersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist massiv in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Wie beim VW-Skandal sollen bei Fiat, Jeep, Lancia, Alfa Romeo und Iveco die Grenzwerte für Stickoxide im Realbetrieb auf der Straße nicht eingehalten werden. Verwickelt in den neuen Abgasskandal ist auch das mit dem Fiat-Imperium verbundene Unternehmen Iveco, das neben Nutzfahrzeuge auch kostspielige Reise- und Wohnmobile verkauft. Sowohl Fiat als auch Iveco verkaufen Motoren an Mobilhersteller. Der Skandal ist bereits 2016 nach Untersuchungen an Fiat-Motoren durch die Deutsche Umwelthilfe publik gemacht worden. Das KBA ermittelte, untersuchte und kam auch zu dem Verdacht, dass in den Fiat-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Im Januar 2020 wollte Dr. Stoll & Sauer Antworten vom KBA auf drängende Fragen im Skandal haben. Hier ein Auszug aus dem Fragen-Katalog, der am 5. Mai 2020 beantwortet wurde:

Wie wurden vom KBA illegale Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen des Herstellers Fiat konkret entdeckt? Die Fahrzeuge wurden Prüfstands- sowie RDE-Messungen unterzogen, um zu prüfen, ob unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware vorhanden sind. Dabei wurden auf Rollenprüfständen sowohl Typ 1-Prüfungen absolviert, als auch Prüfungen, bei denen die Rollenlasten und Umgebungstemperaturen variiert wurden. (…) Aufgrund der Emissionsergebnisse ergab sich der Verdacht auf eine unzulässige Abschalteinrichtung. Deswegen wurde der Hersteller befragt, sowie die zuständige Typgenehmigungsbehörde in Kenntnis gesetzt.

Gab es Ihrerseits im Vorfeld der von Ihnen vorgenommenen Tests bezüglich Fiat Verdachtsmomente auf unzulässige Abschalteinrichtungen?

Die Untersuchungen wurden zum Teil nach externen Hinweisen bzw. nach Informationen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt. Eigene Untersuchungen erzeugten weitere Verdachtsmomente.

Seit wann sind Ihnen die Hinweise bekannt?

Konkrete Hinweise zum Fiat Ducato gingen am 14. Februar 2018 sowie am 2. Mai 2018 ein, die Hinweise zum Fiat 500x gingen am 12. Mai 2016 beim KBA ein. Bereits zuvor wurden Untersuchungen durch das KBA durchgeführt, denen keine Verdachtsmomente vorangegangen waren. Die untersuchten Fahrzeuge wurden anhand der Auswertung von Zulassungszahlen in Deutschland ausgewählt.

Welche Verdachtsmomente waren dies?

Bei EU5-Fahrzeugen waren dies die Verringerung der AGR-Rate außerhalb der Bedingungen der Typ 1-Prüfung sowie Verringerung/Abschaltung der Abgasrückführungs-(AGR)-Rate über die Laufzeit des Motors. Bei EU6-Fahrzeugen gab es den Verdacht der Verringerung der AGR-Rate außerhalb der Bedingungen der Typ 1-Prüfung sowie die Deaktivierung der NSK-Regeneration über die Laufzeit des Motors.

Um welche Fahrzeugmodelle des Herstellers Fiat geht es konkret?

Es geht um den Fiat Ducato 2,3l 96kW Diesel EU5, den Fiat Ducato 2,3l 110kW Diesel EU6 LNT und den Fiat 500x 2.0L LNT 103kW Diesel EU6. Ein Fiat Ducato Multijet 130 2.3 EU6 mit SCR-System wurde aufgrund der auffälligen Ergebnisse des Vorgängerfahrzeugs mit EU5/EU6 NSK Abgasnorm untersucht, zeigte jedoch ein unauffälliges Emissionsverhalten.

Warum handelt es sich bei den entdeckten Abschalteinrichtungen Ihrer Auffassung nach um illegale Abschalteinrichtungen?

Gem. EG 715/2007 Art. 3 ist eine Abschalteinrichtung, ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. Gem. EG 715/2007 Art. 5 ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn a) Die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten; b) Die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist; c) Die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind. Die bei den geprüften Fahrzeugen festgestellten Funktionen erfüllen nach Auffassung des KBA nicht die unter a)-c) genannten Voraussetzungen und werden daher als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft.

Wie funktionieren diese Abschalteinrichtungen?

Die AGR-Rate bzw. die NSK-Regenerationen wurden nach einer gewissen Motorlaufzeit verringert/deaktiviert. Die AGR-Rate wird zudem umgebungstemperaturabhängig verringert.

In den Medien wurde kolportiert, dass die bei Fiat eingesetzte Software wie eine Art Zeitschaltuhr funktioniert. Können Sie dies bestätigen?

Die Motorsteuerungssoftware enthält einen Timer, der ab dem Motorstart läuft und bei Erreichen eines kalibrierten Wertes das Emissions-Kontrollsystem beeinflusst.

Warum unternehmen Politik und Behörden nichts gegen Fiat?

Die Fakten im Abgasskandal von Fiat liegen nach dieser Auskunft des KBA auf dem Tisch. Es müsste nur noch gehandelt werden. Doch von behördlicher Seite wird alles unternommen, um den Skandal unter den Tisch zu kehren. In Italien schließt die Zulassungsbehörde einfach die Augen. Es sieht nach einem Stillhalteabkommen zwischen Deutschland und Italien aus. Im Diesel-Abgasskandal von VW musste der Wolfsburger Autobauer in Italien eine Strafe von fünf Millionen Euro bezahlen. Damit war die Sache für VW erledigt. Da lässt der deutsche Staat gerne den italienischen Autobauer in Deutschland die Luft verpesten.

Zudem sind indirekt weite Teile der Reisemobilbranche in den Skandal verwickelt. Fiat und das Tochterunternehmen Iveco rüsten mit den Motoren die Produzenten von Reise- und Wohnmobilen aus. Letztlich sind diese Fahrzeuge mit unzulässigen Typengenehmigungen auf den Straßen unterwegs. Und das wissen die Behörden. Das KBA hat jedoch in einem Fall die Typengenehmigung durchgewunken und damit einen Präzedenzfall geschaffen.

2016 intervenierte der damalige CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer beim Verkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt, um dem Reisemobilhersteller Knaus Tabbert aus der Klemme zu helfen. Das Unternehmen in der Nähe von Scheuers Wahlkreis rüstete seine Mobile mit Fiatmotoren aus. Bereits wenige Tage nach Scheuers Schreiben nach Berlin, bekam der „liebe Andi“ das Rückschreiben von Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald, der heute Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bahn AG ist. Die gewünschte einfache Lösung für Knaus Tabbert sah folgendermaßen aus: „Mit dem KBA wurde inzwischen vereinbart, dass die Typengenehmigung für den Hersteller des Aufbaus (Knaus Tabbert) dennoch erteilt wird, damit die deutschen Hersteller, die die Fahrzeugtechnik nicht zu vertreten haben, keine Nachteile haben.“

Erste Klage gegen Fiat im Diesel-Abgasskandal

Mit dem Diesel-Abgasskandal bei FCA ist auch die Wohnmobil-Branche betroffen. Das Tochterunternehmen Iveco verkauft seine Fahrgestelle und Motoren an namhafte Reise- und Wohnmobilhersteller. Auch Fiat bevorzugt dieses Geschäftsmodell. Am 3. August 2020 reichte die Kanzlei Dr. Stoll & Auer in Deutschland die erste Klage gegen Fiat Chrysler Automobiles (FSA) am Landgericht Freiburg ein. Streitgegenständlich ist ein Fiat Ducato, der zu einem Wohnmobil umgebaut wurde. Das Mobil „Adria Twin“ wird von der Firma Adria Mobil aus Slowenien vertrieben. Hier die Fakten zur ersten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles in der Bundesrepublik:

  • Am 21. August 2012 kaufte die Klägerin das Fahrzeug Adria Twin 2.3 Liter für 46.900 Euro.
  • Mit Klage vom 3. August 2020 soll das Landgericht Freiburg feststellen, ob der Klägerin durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet.
  • Gegen den Fiat Ducato laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen bei Fiat Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.
  • Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.
  • Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests.
  • Auch bei Untersuchungen durch den ADAC viel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird.
  • Das Fahrzeug ist aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und der Verbraucherin ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht dem Fahrzeug die Stilllegung.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel