Sind viele Menschen über längere Zeit zusammen in einem geschlossenen Raum, erhöht sich die potenzielle Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Wie kann unter diesen Bedingungen in der kalten Jahreszeit eine möglichst sichere und gesunde Kindertagesbetreuung aussehen? Eine wichtige Rolle spielt die richtige Belüftung. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps, was zu beachten ist.

Grundsätzlich gilt: Es sollte häufig und ausgiebig gelüftet werden. Dazu sollten die Fenster möglichst komplett geöffnet und nicht nur gekippt werden. Ein Indikator für eine gute Raumluft ist die CO2-Konzentration im Raum. Der allgemein als akzeptabel eingestufte Wert von 1.000 ppm sollte in der Zeit der Epidemie soweit wie möglich unterschritten werden. Die gesetzliche Unfallversicherung hat eine CO2-App entwickelt. Mit ihr lässt sich die CO2-Konzentration in Räumen überschlägig berechnen und die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung des jeweiligen Raumes bestimmen. Mit Hilfe der App kann so ein Lüftungsplan für alle regelmäßig genutzten Räume der Einrichtung aufgestellt werden. Geöffnete Fenster stellen andererseits jedoch eine Absturzgefahr für die Kinder dar. Damit steigen die Anforderungen an eine angemessene Aufsicht.

Kommen raumlufttechnische Anlagen (RLT) zum Einsatz, ist Folgendes zu beachten: Die Betriebszeiten von RLT-Anlagen sollten auf Zeiten vor und nach der Nutzung der Räume ausgeweitet werden. Wenn möglich sollte der Außenluftanteil maximiert werden, um die Konzentration möglicherweise virenbelasteter Aerosole zu reduzieren. Ein Umluftbetrieb von RLT-Anlagen ohne geeignete Filter (wenn technisch möglich H13- oder H14-Schwebstofffilter nach DIN EN 1822-1:2019-10) sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Geräte im Umluftbetrieb wie zum Beispiel Ventilatoren sollten in Gemeinschaftsräumen gar nicht genutzt werden.

Ungeachtet des Themas Belüftung gelten weiterhin folgende Empfehlungen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Kinder und Erwachsenen in der Kindertagebetreuung zu gewährleisten.

  • Einhaltung der Abstandsregeln zwischen den Erwachsenen und Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, wenn der Mindestabstand z.B. bei der Übergabe der Kinder zwischen Erwachsenen nicht sichergestellt werden kann
  • Kontaktreduzierung durch Bildung fester Gruppen
  • Einhaltung der Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und Oberflächenreinigung
  • Allgemeine Vorsorgeregeln, zum Beispiel zu Hause bleiben bei Krankheitssymptomen

Mit ihrem SARS-Cov-2-Schutzstandard Kindertagesbetreuung hat die gesetzliche Unfallversicherung bereits im Frühsommer ein Maßnahmenpaket entwickelt, um Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei der Umsetzung einer möglichst sicheren und gesunden Betreuung zu unterstützen. Der Schutzstandard wurde nun vor dem Hintergrund des fortschreitenden Erkenntnisstands aktualisiert.

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