Die unsachgemäße Anwendung von gasbetriebenen Heizstrahlern und Gas- oder Holzkohlegrills in Innenräumen kann zu einer gefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftung führen. Werden mehrere Shishas in einem engen, schlecht belüfteten Raum verwendet, kann ebenso rasch zu gesundheitsschädlichen Kohlenmonoxid-Konzentrationen kommen. Shisha-Raucher haben dann ein hohes Risiko, sich unbemerkt zu vergiften, insbesondere bei Verwendung größerer Mengen Holzkohle. Denn das Gas Kohlenmonoxid ist geruch- und farblos. „Beim Einatmen von Kohlenmonoxid verdrängt dieses den Sauerstoff im Blut und führt zu Sauerstoffmangel im Körper und in der Folge zu Zellschäden. „Eine Vergiftung zeigt zu Beginn nur unspezifischen Beschwerden wie Übelkeit, Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit und Schwindel. Später können Herzrasen, Bewusstseinsstörungen und Schwäche in den Armen und Beinen hinzukommen, sodass Betroffene – selbst wenn sie die Gefahr dann erkennen – den Raum schwer verlassen können. Es kommt zur Schädigung der Herzmuskelzellen und von Nervenzellen im Gehirn. Bei niedrigen Konzentrationen des Gases im Raum kann es Stunden dauern, bis Beschwerden auftreten. Bei hohen Konzentrationen kann es innerhalb von Minuten zu lebensgefährlichen Vergiftungen kommen“, warnt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Weitere Gefahrenquellen sind Kamine und Kaminöfen bzw. offene Feuerstellen oder Gasthermen, die nicht sachgerecht betrieben oder gewartet werden. Wenig bekannt ist, dass aus dem Harz der Holzfasern von Holzpellets Kohlenmonoxid ausgasen kann. Deshalb sollten die Türen zu den Lagerräumen geschlossen bleiben und die Räume gesondert gut belüftet sein. Kinder haben am besten keinen Zugang dazu.

Da herkömmliche Rauchmelder Kohlenmonoxid nicht erkennen, empfiehlt sich in Wohnungen mit Gasheizungen, Durchlauferhitzern mit Gas, offenen Feuerstellen und Ähnlichem sowie bei der Lagerung von Holzpellets die Installation eines speziellen Kohlenmonoxid-Warnmelders.

Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen in Deutschland jährlich zu mehreren Tausend Vergiftungsfällen und hunderten von Todesfällen (2018 verstarben 625 Menschen durch eine Kohlenmonoxidvergiftung). Nach Arzneimittel und Drogen sowie Alkohol gehört Kohlenmonoxid zu den häufigsten Vergiftungsursachen in Deutschland.

Generell verbietet das Jugendschutzgesetz (§ 10 JuSchG) Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Konsum von Tabakwaren – dazu gehören auch Shishas. In der Öffentlichkeit dürfen sie keinen Tabak rauchen. Dies Regelung schließt nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas mit ein.

Weitere aktuelle Informationen rund um das Thema "Kindergesundheit" finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) unter www.kinderaerzte-im-netz.de

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