Die Linke forderte in ihrem Antrag vom 15. September (Drucksache 7/2099) Klarheit für die Zukunft der Dörfer Mühlrose, Obertitz und Pödelwitz. Denn wie mehrfach gegengerechnet, ist die Braunkohle unter den Dörfern für einen Kohleausstieg gemäß den Beschlüssen der Kohle-Kommission nicht nötig. Dennoch wurde der entsprechende Antrag der Linke heute im sächsischen Landtag mit einer Mehrheit abgelehnt: Der Freistaat lässt die Dörfer weiterhin im Unklaren. „Die Linke hat heute eine längst überfällige Entscheidung eingefordert. Es ist unfassbar, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin hängen gelassen werden. Eine gewählte Regierung hat die Aufgabe, sich für Bürgerinnen und Bürger stark zu machen und nicht Konzernen wie der LEAG den roten Teppich auszurollen“, sagt Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen.

Wie der BUND Sachsen bereits mehrfach betonte, ist die Zerstörung der Dörfer unnötig. Noch gibt es keine Genehmigung für die Braunkohle unter den Dörfern, eine Abbaggerung ist damit ohnehin unmöglich. „Wenn sich also die Abgeordneten nicht entscheiden können, die Dörfer schützen zu wollen, ist das für den BUND komplett unverständlich. Sie beugen sich damit dem Druck eines Wirtschaftskonzerns – das ist ein Armutszeugnis für eine Demokratie“, betont Ekardt.

Außerdem verlangte die Linke in ihrem Antrag einem ersten Entwurf zum angekündigten Klimaschutzgesetz des Freistaates. „Sicherlich verzögerten die besonderen Umstände der letzten Monate in diesem Falle das Handeln. Aber hier darf man keinesfalls vergessen, dass es die nächste Krise zu verhindern gilt“, betont Ekardt.

Kohle-Kommission: Die Kohlekommission (eigentlich Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung) wurde im Juni 2018 mit Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft besetzt, um einen sozial-, wirtschafts- und klimaverträglichen Vorschlag für den Ausstieg aus der Kohleverstromung zu erarbeiten. Der im Januar 2019 vorgestellte von allen Seiten getragene Kohlekompromiss sieht einen Ausstieg bis 2035, spätestens 2038 vor. Das ist für den Klimaschutz, den Pariser Klimavertrag von 2015 und die bundesdeutschen Klimaziele ein viel zu später Ausstieg und letztlich sogar eine subventionierte Verzögerung des Ausstiegs, der durch Marktkräfte allein wohl früher käme. Inzwischen sind diese schwachen Ergebnisse durch eine unzureichende Gesetzgebung weiter verwässert worden.

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